Grausame Zwänge der Inklusion
Ich schlendere durch den Park. Es ist frisch draußen. Ich würde mich gerne in ein Café setzen, aber durch Corona hat alles dicht. Seit einer Stunde drehe ich hier Runde für Runde. Eine weitere Stunde werde ich noch durchhalten müssen, bis ich meinen neun Jahre alten Sohn abholen darf. Er hospitiert gerade auf der Kinderstation der hiesigen Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sollte er sich eine Behandlung dort vorstellen können, wird es sein sechster Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung binnen dreier Jahre sein.
Die Diagnosen der unterschiedlichen Ärzt:innen, sie würden mittlerweile ein halbes Buch füllen:
Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen. Affekt- und Impulsregulationsstörung. Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung.
Ausgeprägtes Vermeidungs- und Verweigerungsverhalten. Autistische Symptomatiken.
Inzwischen: Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens. Autismus scheint unwahrscheinlich, kann aber nicht ausgeschlossen werden, da mein Sohn die Testung verweigert.
Die letzte Behandlung endete abrupt im Herbst letzten Jahres. Mein Sohn erlitt einen Meltdown (Anm. Ein Meltdown ist eine reflexartige und unkontrollierbare Handlung von Autisten. Dabei schreit oder schimpft der/die Betroffenem schlägt und boxt ums sich etc.).
Er schrie, tobte, griff zu einer Hängematte und schleuderte diese über seinem Kopf, um sich die Mitarbeiterinnen vom Hals zu halten. Das überforderte Personal der psychiatrischen Tagesklinik rief die Polizei zur Hilfe. Vier uniformierte Beamt*innen trugen meinen Sohn – zwei an den Armen, zwei an den Beinen – in einen fenster- und möbellosen Raum und verschlossen die Tür. Er blieb über Stunden in diesem Raum. Allein und nach mir rufend. Als ich eintraf informierte man mich, er dürfe die Station nicht mehr betreten. Man würde uns seine restlichen Sachen vor die Tür bringen und dann mögen wir bitte gehen. Drei Tage später folgte ein Fachgespräch zwischen der Klinik und Vertretern der schulischen Einrichtung – über dessen Ausgang wurde ich im Nachhinein informiert. Ich müsse meinen Sohn in die Psychiatrie geben. Andernfalls: drohende Kindeswohlgefährdung. Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Verlust der Gesundheitsfürsorge.
Wie alles anfing. Ein Rückblick
Mein Sohn ist schon seit seiner Geburt ein bisschen anders. Ein „Schreibaby“, wie es so schön heißt. Er war ein schlechter Schläfer und komplizierter Esser. Von dieser rosapastelligen Zuckrigkeit, die der frischen Mutterschaft anhängt war bei uns nichts zu spüren. Schlussendlich zerbrach die Beziehung zum Vater unter der Last der ersten Monate mit Baby.
Als unser Sohn fünf Monate alt wurde, bewarb ich mich um einen von sechs Plätzen einer bindungsbasierten Mutter-Kind-Therapie. Ich durchlief ein kompliziertes Bewerberinnenprozedere, beantwortete unzählige Fragen zu den Umständen der Schwangerschaft, der Geburt und meiner Biografie. Sechs Monate wurden wir engmaschig durch eine videoanalysegestützte Therapie begleitet, in der ich viel über Kommunikationsweisen von Säuglingen lernte und ständig zur Selbstreflexion angehalten wurde.
Als unser Sohn vier Jahre alt war sprach mich unsere Kinderärztin zum ersten Mal auf die Option einer Psychotherapie für unseren Sohn an.
Er sei anders. Auffällig. Er wirke ungebremst, impulsiv.
Das solle man im Auge behalten. Also wurden wir in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis vorstellig. Dort durchlief unser Sohn ein diagnostisches Verfahren. Er sei in einem hohen Maße feinfühlig. Sowohl seine Emotionen als auch die Gefühle anderer Menschen nehme er übermäßig ausgeprägt wahr. Zeitgleich sei seine Fähigkeit Emotionen zu regulieren kaum vorhanden. Das sei eine ungute Mixtur.
Ich suchte und fand einen Therapieplatz bei einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
Als unser Sohn fünf Jahre alt war, wechselte er vom Kindergarten in die Vorschule innerhalb einer Grundschule. Ich hoffte, der seichte Wechsel vom spielerischen Alltag eines Kita-Besuches hin zum anspruchsvolleren Schultag würde ihm so leichter fallen. Die Ernüchterung folgte noch am ersten Tag. „Der geht ja mal gar nicht“, sprach die Vorschullehrerin und nickte in Richtung meines spielenden Kindes. Es folgten zwei Wochen, in denen ich täglich angerufen wurde und man mich bat, meinen Sohn umgehend abzuholen. Schließlich wurde er suspendiert. Ich nahm ihn von der Schule. Er war noch nicht schulpflichtig, ich aber berufstätig, alleinerziehend und auf Betreuung angewiesen. Der Kindergarten wollte ihn nicht wieder aufnehmen. So stand ich da also, mit meinem Kind an der Hand und war ratlos.
Jahrelange Odyssee: die Suche nach dem richtigen Platz in diesem System
Ich kontaktierte eine Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es folgte ein zweimonatiger Aufenthalt im teilstationären Bereich. Von dort wechselten wir für drei Monate in den vollstationären Bereich. Von dort wechselten wir für wieder zwei Monate in den teilstationären Bereich. Da ein Kind immer Teil eines Systems ist, wird das System als solches direkt mitbehandelt. Wie gehen Eltern und Kind miteinander um? Stimmt die Erziehungshaltung? Verfügen die Eltern über ausreichend Kompetenzen und Ressourcen, um den Herausforderungen der Erziehung standhalten zu können? Die Eltern-Kind-Interaktion wird beobachtet, sie wird analysiert und ausgewertet. Sie wird bewertet. Erschreckend häufig sogar abgewertet. Ich saß schon in unzähligen Gesprächsterminen, habe meine eigene Kindheit seziert und erforscht, warum ich als Mutter bin wie ich bin. Ob das gut und richtig ist oder überarbeitungswürdig. Wie geht es anders, besser? Wie trete ich auf, wie sage ich etwas, wie meine ich etwas, wie denke ich etwas.
Als unser Sohn sechs Jahre alt war, sagte man ihm das erste Mal, er würde von zu Hause ausziehen müssen, wenn er die Sache mit der Wut und der Schule nicht in den Griff bekäme.
Während dieser insgesamt sieben Monate versuchte das Klinikpersonal mit Unterstützung des Jugendamtes händeringend einen geeigneten Betreuungsplatz für unseren Sohn zu finden. Ein Kindergarten kam nicht infrage. Ein Besuch der ersten Klasse auch nicht. Es fand sich keine Vorschule, die ihn aufnehmen wollte. Es gab einfach keinen Platz für ihn. Schließlich ließ sich eine Schulleiterin erweichen. Mein Sohn erinnere sie an ihren Neffen, sagte sie. Die Vorschullehrerin erwies sich als Glücksfall. Sie war offen, unvoreingenommen, zugewandt und positiv. Und dennoch: Die Aufnahme meines Sohnes erfolgte unter einer strengen Auflage. Ich durfte während des Unterrichts das Schulgebäude nicht verlassen. Ich war das Notfallprogramm. Sollte mein Sohn die Fassung verlieren, dann war ich da, um ihn aufzufangen.
Als unser Sohn sechs Jahre alt war, sagte man ihm das erste Mal, er würde von zu Hause ausziehen müssen, wenn er die Sache mit der Wut und der Schule nicht in den Griff bekäme. Er würde dann in einer Wohngruppe leben müssen, zu der auch eine Schule gehöre. Er könne dann nicht länger bei seiner Mutter leben.
Ein Schlag in meine mütterliche Magengrube. Angst und Entsetzen in den Augen meines Kindes.
„Wie oft wird man die ‚Kindeswohlgefährdungs-Keule‘ noch schwingen?“
Zur Einschulung in die erste Klasse wechselte mein Sohn von der Vorschule in eine temporäre Lerngruppe. Ein Lernort, an dem hochauffällige Kinder in einer Kleinstgruppe von maximal sechs Kindern beschult werden. Er wäre lieber an der anderen Schule geblieben. Er durfte nicht. Sollte es an der neuen Schule doch nicht funktionieren, könne man mir das als Kindeswohlgefährdung auslegen, sagte man mir. Ich solle vorsichtige Entscheidungen treffen, raunte man mir ins Ohr. Also willigte ich ein.
In besagter Kleingruppe suspendierte man ihn noch am ersten Schultag. Ich habe es kommen sehen. Man sei genau die richtige Einrichtung, hießt es in den Vorgesprächen. Solche Kinder seien ihre Kernkompetenz. Mit Eltern rede man nicht viel vor Aufnahme in die Gruppe. „Wissen Sie“, sagte mir der Leiter damals, „die Gespräche sind so defizitorientiert. Das vertragen Eltern nicht so gut.“ Meine Frage wäre gewesen, hätte man mich sprechen lassen: Wie möchte eine temporäre, pädagogisch ausgerichtete Gruppe einem psychisch kranken Kind dauerhaft helfen seinen Platz in einem Schulbetrieb zu finden, der nachweislich keinen Platz für neurodiverse Kinder hat? Für Kinder, die anders wahrnehmen, fühlen, verarbeiten oder kurz gesagt für den Umstand, dass wir nicht alle gleich sind, an einem Ort wie Schule aber tendenziell gleich gemacht werden?
Diese Frage steht bis heute ungeklärt im Raum. Die Antwort des Systems nach der Suspendierung lautete, man sei das Ende der Fahnenstange. Kriege mein Sohn seine Schulangelegenheiten an dieser Stelle nicht in den Griff, würde ich unweigerlich vor das Familiengericht zitiert werden und müsse mich dem Vorwurf der drohenden Kindeswohlgefährdung stellen. Häufig würden diese Verfahren mit der Herausnahme des Kindes aus der Familie enden.
Ich stehe nicht erst seit Beginn der Coronakrise mitten im Chaos und frage mich, wie oft man die Kindeswohlgefährdungs-Keule wohl noch schwingen möchte, um mich als Mutter gefügig und mundtot zu machen. Liebe Gesellschaft, wir haben ein Problem. Neurodiverse Kinder sind real. Seelisch behinderte Kinder, psychisch kranke Kinder, sie sind da, sie sind echt und sie haben einen Platz in der Mitte der Gesellschaft verdient. Einen, der sie nicht labelt und etikettiert, der sie nicht abstempelt und brandmarkt; der sie nicht exkludiert, wo er inkludieren sollte. Es ginge um Geld, sagte man mir schon so häufig. Schul- und Betreuungsplätze für „diese Kinder“ seien massiv kostenintensiv. Und ich sage: Mein Kind ist kein gewinnorientiertes Projekt, bei dem man sich überlegen muss, ob sich eine Investition lohnt. Egal wie krank, wie besonders und divers Kinder sind– sie alle müssen zur Schule.
Sie müssen. Sie haben keine Wahl. Sie müssen sich dem System beugen, andernfalls beugt man die Kinder, beugt die Eltern. Formt und knetet an ihnen herum, presst sie in jedes noch so unpassende System – ganz im Sinne der Pflichterfüllung.
Ich nehme das nicht hin.
Was läuft in unserem System schief?
Inklusion ist mehr als das Wort auf dem Cover eines Konzepts, ohne dieses mit Inhalt zu füllen. Inklusion bedeutet nicht, dass sich Diversität der Norm unterzuordnen und anzupassen hat. Für uns bleibt gefühlt die Wahl zwischen Versagen an der Regelschule oder Fremdunterbringung. Das große Dazwischen, das, was mit inklusiven Maßnahmen, mit therapeutischen und heilpädagogischen Hilfsangeboten gefüllt sein sollte, ist im schulischen Kontext praktisch nicht vorhanden. Wie soll man Teil von etwas werden, wachsen, heilen und lernen, ist man entweder unsichtbar oder Störfaktor für das System?
Ich bin kein Fan von Inklusion, um es mal milde auszudrücken. Und ich bin deshalb kein Fan, weil es in fast allen Fällen zu Lasten der „zu inkludierenden Person“ geht. Inklusion darf nicht bedeuten alle gleich zu behandeln, weil schlichtweg nicht alle gleich sind. Und Inklusion darf nicht bedeuten, einen zum Systemversager zu machen und ihn auszusortieren. Ihm seine Selbstbestimmung abzuerkennen und lieber das System Familie an den Pranger zu stellen und auseinanderzureißen – weil, wer soll es denn schon so massiv verbockt haben, wenn nicht die Eltern? Das ist nicht okay.
Die letzte Lösung des Systems ist es, das betroffene Kind aus der eigenen Familie zu nehmen. Das ist skandalös
Und wenn in Gutachten steht, mein Sohn sei nicht in der Verfassung für inklusive Beschulung, dann akzeptiere ich das. Aber dann braucht es etwas anderes und dieses „etwas anderes“ das gibt es nicht. Denn so lautet das Gesetz in Hamburg. Allen Kindern steht ein Platz an einer Regelschule zu, denn „wir sind so wahnsinnig inklusiv, wir kriegen alle unter einen Hut.“ Nein, kriegt ihr nicht. Es gibt temporäre Lerngruppen. Fein, hilft aber bei Problemen nicht, die nicht temporärer Art sind.
Es gibt heilpädagogische und therapeutische Tagesgruppen. Fein, hilft aber in der Beschulungsproblematik nicht weiter. Ich sage nicht, es gäbe eine einfache Lösung. Fakt ist aber, es gibt ein Problem. Und um das zu lösen, muss dieses Problem endlich einmal anerkannt werden. Doch die Rückmeldungen Betroffener, wie uns, werden nicht ernst genommen. Auf sie wird nicht reagiert. Beziehungsweise, die letzte Lösung des Systems lautet: das betroffene Kind aus der eigenen Familie zu nehmen. Das ist skandalös.