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Darf Deutschland beim Töten helfen?

Anfang Januar 2020 wurde der iranische Top-General Qassem Soleimani auf Befehl des damaligen Präsidenten Trump im Irak durch eine Kampfdrohne der Kategorie MQ 9 getötet. Die Tötung war völkerrechtswidrig, urteilte die überwiegende Mehrheit der Völkerrechtswissenschaft.
Auch die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen Agnes Callamard bezeichnete die gezielte Tötung auf Soleimani als ungesetzlich und als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechte. 

Deutsche Beteiligung für US-Drohnentötungen 

Was vielen vielleicht gar nicht bewusst ist: Ohne deutsche Unterstützung wäre der Angriff nicht möglich gewesen, denn der Einsatz derartiger Kampfdrohnen in Konfliktgebieten wird über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz koordiniert – dem größten US-Militärstützpunkt außerhalb der Vereinigten Staaten. Darauf befindet sich eine Satelliten-Relaisstation, über die der Datenstrom zur Fernsteuerung von Kampfdrohnen in verschiedenen Einsatzgebieten in Echtzeit geleitet wird. Darüber hinaus werden Überwachungsbilder ausgewertet und Schlüsseldaten verarbeitet, die maßgeblich für die konkreten Angriffsausführungen sind. Ramstein gilt als der größte Knotenpunkt für Drohnensignale außerhalb der USA und ist, wie Recherchen von Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR 2014 offenlegen, unverzichtbar für das globale Drohnenprogramm der Amerikaner

Die Wichtigkeit des Stützpunktes für die US-Luftwaffe auf deutschem Boden bestätigte der frühere US-Drohnenpilot Brandon Bryant zuletzt in seiner Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er berichtete, dass jede einzelne Dateninformation, die zu Fluggeräten oder Mannschaften übertragen wird, über Ramstein liefe. 

Menschenrechtswidrige Hinrichtung oder erlaubte Tötung im Krieg?

Irak, Afghanistan, Pakistan, Somalia, Libyen und Jemen. Das sind derzeit die Einsatzgebiete für den amerikanischen „Kampf gegen den Terror“. Dort werden Menschen aus unbemannten Flugzeugen getötet.
Der Soldat, der den Abzug drückt, ist nicht in der Nähe des Einsatzortes, sondern sitzt tausende Kilometer entfernt irgendwo vor einem Bildschirm, in der Hand eine Kontrollkonsole, die an ein Videospiel-Joystick erinnert. Drohnentötungen sind rechtlich schwer überprüfbar, weil es sich unter gewissen Umständen um eine erlaubte Tötung im Krieg handeln kann – oder eben um eine menschenrechtswidrige Hinrichtung ohne Urteil. Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken wird für den Einsatz von Kampfdrohnen argumentiert, dass diese präziser und effektiver seien, als bemannte Flugzeuge. In der Realität kommt es jedoch immer wieder zu Angriffen auf Zivilisten und nicht militärische Einrichtungen.
Während man bei der Air Force bei solchen Fällen von Kollateralschäden spricht, sieht die deutsche Justiz bei der Kriegsführung durch Drohneneinsätze eine erhebliche Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und mahnt, dass das Völkerrecht bei derartigen Einsätzen teilweise nicht eingehalten wird. 

Deutsche Mitverantwortung

Die Mitverantwortung Deutschlands für Drohnenangriffe im Nahen Osten beschäftigt seit 2014 die deutschen Verwaltungsgerichte. Geklagt hatten drei Jemeniten mit Unterstützung des ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) vor dem Verwaltungsgericht in Köln und später vor dem OVG Münster. Sie forderten von der Bundesrepublik, die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA als Satellitenrelaisstation (Grundlage hierfür ist der NATO-Truppenstatut aus den 1950er Jahren) im Rahmen von Drohneneinsätzen zu kontrollieren und im Fall von Rechtsverstößen zu unterbinden. 

Vier Raketen, abgefeuert von US-Drohnen, schlugen am Abend des 29. August 2012 auf einer Hochzeitsfeier in Khashamir im Osten des Jemen ein. Die Kläger überlebten den Angriff, verloren aber mehrere Familienangehörige dabei und sind bis heute schwer traumatisiert. Sie fürchten seither um ihr eignes Leben und berufen sich auf die Lebensschutzgarantie aus Art. 2 Abs 2 GG:
Die Bundesregierung sei verpflichtet das Leben von Menschen auch außerhalb der Bundesrepublik zu schützen, soweit sie darauf Einfluss hat. 

Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg.
Die Richter:innen in Münster stellten sich einem heiklen Unterfangen, denn mit ihrem Urteil war politische Einmischung – auch noch in den sensiblen Bereich der Außenpolitik – vorprogrammiert.
Die Bundesregierung bekam vom OVG Münster außenpolitische Hausaufgaben: Sie wurde gerichtlich verpflichtet, künftige US-Drohneneinsätze über Ramstein durch geeignete Maßnahmen zu kontrollieren.
Dabei sei sicherzustellen, dass sich direkt bewaffnete Angriffe ausschließlich auf zulässige militärische Ziele beschränken und völkerrechtskonform sind. Damit trifft die Bundesregierung eine aktive Nachforschungspflicht gegenüber dem großen Bündnispartner jenseits des Atlantiks, um das zivile Leben im Ausland zu schützen. 

Eine derartig rechtsstaatliche Prägung deutscher Außenpolitik akzeptierte die deutsche Bundesregierung jedoch nicht und legte gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. 

Wegschauen verletzt nicht das Recht auf Leben: Drohnenurteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die Revision hatte Erfolg. Die Leipziger Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts stellten  mit ihrer Entscheidung vom November 2020 sicher, dass es zu keinem diplomatischen Eklat  kommt und wahren die außenpolitisch freie Handlungsfähigkeit der deutschen Bundesregierung. 

Zwar wird die grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands gegenüber im Ausland lebenden Menschen anerkannt.
Die Abweisung der Klage wurde unter anderem aber damit begründet, dass sich die Bundesregierung bereits eine Zusicherung der USA eingeholt habe, dass Aktivitäten aus US-Militärliegenschaften in Deutschland, im Einklang mit geltendem Recht erfolgen würden. 

Das ist nicht nur realitätsfern, sondern stärkt zudem eine Haltung nach dem Vorbild der berühmten drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. 

„Weitergehende Schritte […] muss die Bundesregierung wegen der massiven nachteilhaften Auswirkungen für die außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betracht ziehen.“

Eine solche außenpolitische Vormachtstellung erscheint aus Gründen der Gewaltenballance bedenklich. Berechtigterweise wird im außenpolitischen Kontext zwar oftmals vor der politischen Einmischung der Gerichte gewarnt. Dabei ist aber gerade die Entscheidung des BVerwG politisch: das Gericht vermeidet, in die Verlegenheit zu kommen, geltendes Völkerrecht und deutsche Grundrechte entgegen der außenpolitischen Interessen der Bundesregierung durchsetzen zu müssen. 

Auswirkungen für die zukünftige Sicherheitspolitik

Der Angriff auf den iranischen General Qassem Soleimani zeigt, dass eine bleibende Passivität seitens der Bundesregierung gegenüber amerikanischen Kampfdrohneneinsätzen auch sicherheitspolitische Gefahren birgt.
Die größte Militärmacht der Welt könnte durch einen derartigen Angriff eben mal einen bewaffneten Konflikt mit einer weiteren regionalen Großmacht vom Zaun brechen, bei dem Deutschland territoriale Unterstützung leistet. Dabei stellt sich völkerrechtlich die Frage, ob der amerikanische Drohnenpilot in Deutschland als Konfliktpartei legitimes Gegenangriffsziel sein kann? Mit fortgeschrittenen Waffentechnologien bekommen Konflikte neue Dimensionen, deren rechtliche Einordnung noch nicht eindeutig geklärt sind. Zwar ist die Debatte um Kampfdrohneneinsätze nicht neu, jedoch kommt sie jetzt erst in der Öffentlichkeit an, weil immer mehr Staaten (darunter auch Deutschland) Interesse an deren Anschaffung signalisieren. Der zunehmenden Einsatz von Drohnen bedeutet konkret, dass es immer schwieriger wird, „Konflikt“ von Nicht-Konflikt zu trennen. Denn so kann ein Konflikt zwischen den USA und dem Iran auf einmal auch uns betreffen, weil Irans wichtigster General von deutschem Boden aus getötet wurde. 

Über die Autorin:

Bild: Uni Leipzig

Lisa Wiese
ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin
und Doktorandin am Lehrstuhl für
Europarecht,
Völkerrecht
und Öffentliches Recht
an der Universität Leipzig

Der größte Massensuizid Deutschlands

Eltern injizierten ihren Kindern Giftspritzen, ließen sie tödliches Gas einatmen oder auf Giftkapseln beißen. Manche erschossen oder erhängten ihre Kinder und dann sich selbst. Viele Frauen banden sich ihre Kinder an ihre Körper und stiegen, beschwert von Steinen, in die Flüsse Peene, Tollense oder den Schwanensee.  

Der größte Massensuizid Deutschlands geschah in Demmin, einer circa 82 km² großen Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern. 

Vom 30. April 1945, dem Tag Hitlers Suizids bis zum 3.Mai 1945 starben mehr als 1000 Menschen in Demmin. Neuere Schätzungen gehen bei der Anzahl sogar von bis zu 2500 Toten aus: Kinder, Frauen und Männer. Damals lag die Einwohnerzahl bei circa 15.000, während heute noch um die 10.600 Menschen in Demmin wohnen. Das Makabere daran ist, dass unter ihnen auch hunderte sind, die nicht als “Freitote” bezeichnet werden können, da sie nicht durch eigene Hand starben, sondern von ihren Eltern und Angehörigen bewusst getötet wurden. 

Das Warum?

Die Angst vor den nahenden russischen Truppen aus dem Osten war im Mai 1945 groß. Die Demminer hörten viele Gerüchte: Die russische Armee würde die deutsche Bevölkerung foltern und viele Frauen und Mädchen vergewaltigen. Hinzu kam, dass das Weltbild der Demminer, wie auch das vieler anderer Deutscher, in Trümmern lag. Nach dem Ende des deutschen Reiches, dem Verlieren des 2. Weltkriegs und dem Tod Adolf Hitlers sahen einige keinen Grund mehr mit ihrer Familie in einem Land weiterzuleben, das zukünftig von Franzosen, Amerikanern und Russen regiert werden würde.

Waren die Menschen einfach nicht stark genug ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen? Waren es die Aussichtslosigkeit und ihr zerstörtes Weltbild, die sie zu Mördern ihrer eigenen Kinder machten? War es die Massenpanik, oder war es einfach etwas, dass wir in der heutigen Zeit schlichtweg nicht erklären können? 

Letztlich waren sie davon überzeugt, dass sie ihren Kindern so Scham und Qualen ersparen würden. 

Was in dieser Tragödie jedoch nicht vergessen werden sollte, ist, dass es die deutschen Soldaten waren, welche die Demminer Frauen, Männer und Kinder in diese ausweglose Situation gebracht hatten. Hitlers Armee hatte das Fliehen unmöglich gemacht, indem sie bei ihrem Rückzug alle Brücken, die nach Demmin führten, gesprengt hatten. Die Demminer waren eingekesselt, eine Flucht unmöglich.

Resultat dieser Sprengung war aber auch, dass die russische Armee im Fortschreiten eingeschränkt und gleichzeitig gezwungen wurde in Demmin zu verweilen. Sie legten die Stadt in Flammen, folterten und erschossen Menschen und vergewaltigten viele Frauen.
Die Ängste der Demminer wurden also bestätigt. Ihre Panik war damit nicht unbegründet, denn die russische Armee hinterließ Ende Mai 1945 nur noch ein Haufen Schutt und Asche in Demmin. 

War es also besser dem zu entgehen, in dem man sich selbst und seiner Familie das Leben nahm?

Demmin sollte nach diesen Tagen im Mai 1945 nie wieder so rekonstruiert werden und nie wieder so sein, wie es vorher einmal war. Von nun an sollten diejenigen Entscheidungen treffen, die gerade eben noch die Stadt niedergebrannt hatten. Die russischen Allierten sollten über die Zukunft derer walten, die sie gerade eben noch gefoltert und vergewaltigt hatten.

Kein leichtes Los für diese Stadt und auch keines, das eine Verarbeitung dieses Themas erleichtern sollte.

Die DDR Gegenwart

Was Demmin so speziell macht, ist, dass die Verarbeitung dieses Traumas und die öffentliche Auseinandersetzung mehr als 70 Jahre gedauert hat und eigentlich erst 2015 begann. Als eine Stadt in der DDR war der Einfluss der Sowjetunion ab 1945 bis zur Wende 1989 weitreichend. Gleichzeitig ließ die sowjetische “Geschichtsinterpretation”, die für die heroische Befreiung Deutschlands von den Fängen des Faschismus durch die russische Armee stand, keine Auseinandersetzung zu. 

Die Russen hatten gewonnen und es schien, als hätten ihre Kriegsverbrechen nie stattgefunden. Die mehr als tausend Demminer Toten waren in der DDR-Gesellschaft daher “nicht existent”. Niemand sprach über sie und Grabsteine gab es nicht. Die einzigen Orte, an denen diese Menschen existierten, waren in den Herzen und den Erinnerungen der Menschen und Familien, die sie überlebten. Nur diese wussten von dem Massengrab auf dem Demminer Friedhof. Nur diese haben die Leichen auf den Bänken liegen, an den Bäumen hängen und in den Flüssen schwimmen gesehen. Diese Überlebenden haben sie von Bäumen geschnitten, aus den Seen gefischt und sie auf Wagen zu ihrer letzten Ruhestätte verfrachtet. Ihr Leben ging 1945 weiter in einem Demmin, das zum Vergessen und Stillsteigen verdammt war.

70 Jahre später

Nach dem Fall der Mauer zeigte sich etwas mehr Interesse. JournalistInnen tasteten das Thema zögerlich an, es fand kein weitreichendes Interesse. Erst 2015 und 2016 begann die echte Auseinandersetzung. Plötzlich gab es Artikel in allen großen Illustrierten, in Zeitungen und auf vielen Fernsehsendern. Gleichzeitig begann der Dreh für den Dokumentarfilm von Martin Farkas “Über Leben in Demmin” welcher 2018 in die Kinos kam, und große Erfolge feierte. Dabei wird nicht nur die Vergangenheit wiedergegeben, sondern auch die makabere Entwicklung in Demmin angesprochen, die alljährlich mit einem Trauermarsch einhergeht.

Neonazis: trampeln mit den Stiefeln auf dem Andenken derer, die sie vorgeben zu gedenken

Diese Erinnerungskultur und Verarbeitung hat auch eine andere Klientel auf die Bühne gerufen – Neonazis. 

Neonazis instrumentalisieren die Tragödie des Demminer Massensuizids jedes Jahr am 8.Mai für ihre eigenen perfiden Zwecke. Der “Trauermarsch” umfasst dabei einen Fackelzug mehrerer hunderter Neonazis durch die Demminer Innenstadt und endet mit patriotischen Reden am Peeneufer, dem Ort an dem vor mehr als 60 Jahren die Leichen vieler Demminer aus dem Wasser gefischt wurden. Die wenigsten der Trauermarschteilnehmer und Redner sind Demminer.

Sie trampeln mit ihren Stiefeln auf dem Andenken derer, die sie vorgeben zu gedenken.  
Jedes Jahr werden die Demminer somit auf perfide Art an ihre Geschichte erinnert.
Aber – und umso wichtiger zeigt der 8. Mai in Demmin auch, wie viele sich gegen diese Art der Erinnerung stellen. Demmin kann und will mehr sein. 

In den letzten Jahren sind die Gegendemonstrationen des neutralen und linken Flügels auf beachtliche Größe angewachsen. Friedensfeste wurden gefeiert und insbesondere die vielen Freiwilligen hinter dem Aktionsbündnis 8.Mai / Demmin Nazifrei zusammen mit dem Einfluss der Band Feine Sahne Fischfilet in einen bunten Tag verwandelt.

Ein Ausblick

Die Auseinandersetzung mit der Demminer Geschichte ist daher mit vielen verschiedenen Aspekten behaftet. Sie soll einerseits den Toten und Überlebenden angemessen gedenken. Andererseits soll sie aber auch deren Beweggründe ehrlich und offen darstellen. Sie soll den rechten Gedanken keinen Spielraum zu geben, aber dennoch eingestehen, dass die russische Armee Kriegsverbrechen begangen hat. 

Dabei geht es nicht darum die Stadt in ein negatives Licht zu rücken, sondern eher darum, Menschen zu finden, die diesen Ort für etwas nutzen, dass weit über die Grenzen des Landkreis Vorpommern Greifswalds hinaus reicht.- Zur Aufklärung und zum Gedenken an die Opfer der Massensuizide in Deutschland. 

Über die Autorin

Katharina von Oltersdorff-Kalettka, geboren in Demmin, lebt inzwischen in Norwegen. Nur durch Zufall erfuhr sie von der dunklen Geschichte ihrer Geburtsstadt: als sie auf norwegisch ein Buch las, das sich mit dem düsteren Kapitel Demmins auseinandersetzte.

Katharinas Website und ihr Instagram-Handle

Literaturempfehlungen zum Thema:

“Kind, versprich mir, dass du dich erschießt” von Florian Huber, „Vertreibung aus dem Paradies“ von Karl Schlösser
„Die Gespenster von Demmin“ von Verena Kessler


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