Klimarettung per Gerichtsbeschluss?

Der Klimaschutz ist eine der drängendsten, wenn nicht sogar die drängendste Aufgabe unserer Zeit. Die Klimawissenschaft warnt schon seit über 30 Jahren vor den Folgen der Klimaveränderungen. Bürgerbewegungen fordern in allen denkbaren Protestformen die Abkehr von fossilen Brennstoffen und wirksamen weltweiten Klimaschutz. Politik und Wirtschaft scheitern bei der Umsetzung von effektiven Schutzmaßnahmen. Bleiben noch die Gerichte als “letzte Instanz“ für die Weltrettung? Die dritte Gewalt als Instrument zur Korrektur des ökologischen Politikversagens?

Weltweit haben Klimaklagen Erfolg und werden als Meilensteine für den Klimaschutz gefeiert. Climate Justice ist das Schlagwort für die weltweite Bewegung den Klimaschutz gerichtlich voranzutreiben. Als einer der ersten Vorreiter (neben Irland (Öffnet in neuem Fenster) und Frankreich (Öffnet in neuem Fenster)) verpflichtete der Gerichtshof in Den Haag in seiner bekannten Urgenda Entscheidung (Öffnet in neuem Fenster) die niederländische Regierung dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduktion von 25 Prozent des niederländischen Ausstoßes von Treibhausgasen sicherzustellen. Die dortige Regierung habe bisher nicht nachweisen können, dass durch nationale Anpassungsmaßnahmen den potentiell katastrophalen Folgen der Erderwärmung adäquat begegnet werden könne. Hauptargumente der Regierung für ihre weniger ambitionierte Zielsetzung waren zum einen die begrenzte niederländische Verantwortung für den Klimawandel und verbleibende Zweifel hinsichtlich der Ursächlichkeit. Schließlich sei naturwissenschaftlich nicht exakt nachweisbar, inwieweit die in den Niederlanden ausgestoßenen Treibhausgase zu konkreten Klimaveränderungen beitragen. Das Gericht wies diese Argumentation aber mit dem Hinweis auf das Vorsorgeprinzip zurück, wonach eine unmittelbare Schadenskausalität nicht nachgewiesen werden müsse. Vielmehr reiche ein reales Risiko für eine Gefahr von globalen Klimaschäden aus.

Auch ein Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Öffnet in neuem Fenster) lässt sich in die Reihe der erfolgreichen „climate justice“ Vorstöße einfügen. Hiernach wird die Bundesregierung nach Art. 20a GG direkt zum Klimaschutz verpflichtet. Die Entscheidung hatte das Bundes-Klimaschutzgesetz über die nationalen Klimaschutzziele zum Gegenstand. Die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen sind mit den Grundrechten (insbesondere Art. 20a GG) unvereinbar und bedürfen der Nachjustierung. Besonders beeindruckend ist hier, dass auch für die in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden Schutzpflichten angenommen wurden. Was das Gericht jedoch offenlässt, ist die Frage nach dem Bestehen eines „Grundrechts auf ein ökologisches Existenzminimum“ (Art. 1 iVm Art. 20a GG). Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts greife ein solches …

Komm mit ins NEWSiversum!

Werde Teil der News-Crew und unterstütze die Arbeit meiner kleinen, unabhängigen Redaktion.

Wähle hier ein Paket, das zu dir passt und sichere dir für volle 12 Monate Zugriff auf unabhängig recherchierte News-Beiträge, Hintergründe zu vergessenen Krisen, Tabu-Themen oder Artikel, in dene wir persönliche Herzensangelegenheiten der News-Crew und mir behandeln.

Das NEWSiversum by Elisabeth Koblitz

Faktenbasiert und handverlesen: Im NEWSIversum findest du die wichtigsten Nachrichten der Woche, Hintergrund-Reportagen zu aktuellen oder vergessenen Krisen und liebevoll recherchierte Geschichten, die mich persönlich bewegen oder unserer kleinen Redaktion besonders am Herzen liegen.

Jeden Samstag um 6:00 Uhr informiere ich dich in Elli's Saturday Morning Report per E-Mail über das Wichtigste aus der Welt der Nachrichten. Praktisch zusammengefasst zum Lesen beim Frühstückskaffee oder zum entspannten Nachhören im ESMR-Podcast – denn so ein Samstagmorgen beginnt doch sicher auch bei dir manchmal viel turbulenter, als geplant.

Und wenn dir wirklich mal wieder gar keine Zeit übrig bleibt, bleibst du mit meinem neuen WhatsApp-Newsletter trotzdem immer bestens informiert.

Nach oben scrollen