Medien berichten immer wieder von Vorfällen, bei denen Menschen gesellschaftspolitische Probleme durch grenzwertige Äußerungen oder das Tragen von Symbolen mit dem Holocaust vergleichen. Bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung tauchen Teilnehmer:innen auf, die sich einen gelben Stern mit der Aufschrift „ungeimpft“ anheften. Abtreibungsgegner bezeichnen die potentielle Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen als „Babycaust“. Auch die jüngsten Ereignisse um den Sänger Gil Ofarim lösten eine Debatte um antisemitische Äußerungen in Deutschland aus. Aus strafrechtlicher Sicht sind diese Fälle zwar interessant, politisch und ethisch aber ein großes Problem.
Es ist politisch aufgeladen und äußerst geschmacklos: Menschen auf Corona-Demonstrationen in Deutschland mit Davidsternen am Ärmel, auf denen der Schriftzug „ungeimpft“ steht. Von Seiten der Demonstrant:innen ist es ein Versuch, die pandemiebedingten Einschränkungen für Ungeimpfte mit den Erniedrigungen und Repressionen der Shoa zu vergleichen. Die Bilder von dem „Judenstern für Ungeimpfte“ lösten in der Gesellschaft überwiegend große Empörung und Entsetzen aus. Aber handelt es sich dabei auch um ein strafrechtlich relevantes Verhalten?
Viele Landesregierungen und Staatsanwaltschaften halten diese Form des Protests nicht nur für empörend und anstößig, sondern auch für strafbar. In Betracht kommt der Straftatbestand der Volksverhetzung, geregelt in § 130 Abs. 3 StGB (Öffnet in neuem Fenster). Hiernach ist strafbar, wer eine Handlung (Völkermord), die im Nationalsozialismus begangen wurde, in einer Weise öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost, die dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Legt man diesen Tatbestand aus, so stellt sich die Frage, ob allein durch das Tragen des Davidsterns ein Völkermord begangen wurde. Die Antwort darauf lautet nein, denn das Tragen des Davidsterns war die organisatorische Grundlage für die spätere Vernichtung der Jüdinnen und Juden. Das Tragen des Judensterns selbst hat nicht unmittelbar zur Vernichtung geführt. Der § 130 Abs. 3 StGB knüpft aber genau an diese Tathandlung an, d…