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Freiheitsrechte in Gefahr? Verfassungsrechtler:innen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse

Ein Gastbeitrag von Lisa Wiese

Zum Start der Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Fällen je 100.000 Einwohner:innen überschritten haben, gelten seit dem 24. April unter anderem verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Gerichtlich zu prüfen ist nun, ob durch die bundeseinheitliche Regelung eine Überlastung des Freiheitssystems vorliegt (Anm. Freiheitsrechte also zu sehr eingeschränkt werden) oder der Bund endlich nach langem Ringen in rechtmäßiger Weise seiner Pflicht zum Schutz der Bevölkerung nachkommt. 

Diese heikle Abwägung von Freiheit und Sicherheit ist für die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nicht neu. Auch die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung beschäftigte das oberste Verfassungsorgan bereits und stellte sich schon damals als Drahtseilakt heraus. Eine Abwägung von Schutzgütern (Anm. Damit gemeint ist alles, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Wertes vor einem Schaden bewahrt werden soll) und Freiheitsrechten hinsichtlich der Corona-Gesetzgebung scheint jedoch eine gänzlich neue und vielschichtige Dimension erreicht zu haben.  

Grundsätzlich sind zunächst einmal alle Grundrechte bis auf Art.1 GG (Menschenwürde) unter bestimmten Voraussetzungen einschränkbar. Damit vorgenommene Grundrechtseinschränkungen aber rechtmäßig sind, brauchen sie eine gesetzliche Grundlage und müssen insgesamt verhältnismäßig sein. Eine gerichtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung umfasst vier Kriterien: Die Grundrechtseinschränkung muss ein legitimes Ziel verfolgen. Zudem muss sie geeignet, erforderlich und angemessen sein. Diese Kriterien werden hier erklärt und diskutiert anhand der streitigsten Eindämmungsmaßnahme der Bundes-Notbremse: der Ausgangsbeschränkungen.

Ausgangssperre

Zahlreiche verwaltungsgerichtliche Eilverfahren zeichneten bisher keine eindeutige Entscheidungslinie hinsichtlich nächtlicher Ausgangssperren, wie sie nun auch im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind. Grund für diese derart heterogene Entscheidungspraxis (stattgebende Beschlüsse siehe Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hier, OberverwaltungsgerichtNiedersachen hier, dagegen ablehnende Beschlüsse zur gleichen Materie siehe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hier oder Verwaltungsgericht VG Hamburg)
sind unterschiedliche Auffassungen zur Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen. 

Unstreitig ist, dass Ausgangssperren in die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 II 2 GG) eingreifen, welche die persönliche Bewegungsfreiheit umfasst, also das Recht den gegenwärtigen Aufenthaltsort nach freiem Belieben zu verlassen. Diese Einschränkung könnte allerdings verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Zweck (legitimes Ziel) dieser Einschränkungen ist der Gesundheits- und Lebensschutz. Jedoch kann der Zweck nicht auf die Verhinderung jeder einzelnen Erkrankung gerichtet sein, denn das würde die staatliche Gewalt überfordern. Außerdem ließe dies die Eigenverantwortlichkeit der Bürger:innen in Bezug auf ihre gesundheitliche Lebensgestaltung außer Acht. Der Zweck des Lebens- und Gesundheitsschutzes ist deshalb dahingehend zu konkretisieren, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Zudem soll eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten, insbesondere den Intensivmedizinischen Versorgungskapazitäten, vorgebeugt werden. 

Die nächtliche Ausgangssperre müsste geeignet (in irgendeiner Form förderlich) sein, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Äußerst unklar ist dabei zunächst, ob der festgelegte Inzidenzwert ein aussagekräftiger Indikator für die drohende Überlastung des Gesundheitssystems darstellt, oder ob hierfür nicht vielmehr die tatsächlich ernsthaften Erkrankungen maßgeblich sind.
Fraglich ist auch, ob nicht weitere Faktoren aufgegriffen werden müssten (z.b. die jeweilige konkrete Situation in Krankenhäusern oder die Impfquote des jeweiligen Landkreises), um eine verlässliche Auskunft über die zu erwartende Auslastung des Gesundheitssystems zu erlangen. 

Für erforderlich wird eine grundrechtseingreifende Maßnahme dann angesehen, wenn es kein gleich geeignetes milderes Mittel zur Erreichung des legitimen Ziels gibt.  Gerichtliche Entscheidungen, die allgemeine Ausgangssperren wieder „kassierten“, begründeten diese mit der fehlenden Erforderlichkeit der Maßnahme. Mildere Mittel, wie beispielsweise Kontaktbeschränkungen oder Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze, wären gleich geeignet. Darüber hinaus könne eine allgemeine Ausgangsbeschränkung auch nicht besser durchgesetzt werden, als die o.g. milderen Mittel, da ihre Einhaltung durch Polizei und/oder Ordnungsbehörden flächendeckend werden müsste.

Letztes Verhältnismäßigkeitskriterium ist die Angemessenheit. Angemessen ist eine Maßnahme dann, wenn sie nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck steht. Hierbei werden die Intensität des Grundrechtseingriffs (Nachteil) mit der Bedeutsamkeit des Schutzgutes (erstrebter Vorteil) abgewogen. 

Von der Ausgangsbeschränkung erfasst sind auch Personen, von denen aufgrund bereits erfolgter Impfungen oder Genesung kein signifikantes Infektionsrisiko mehr ausgeht. Eine derartige Streubreite erhöht die Eingriffsintensität und ist mit der Verfolgung des Zwecks schwer bis kaum aufzuwiegen. 

„Was nicht alle haben können, soll niemand haben“ lässt sich doch schwerlich als Ausdruck von Solidarität bezeichnen. 

Lisa Wiese, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig

Noch ehe die erste Impfung verabreicht war, entbrannte die Diskussion um eine Differenzierung zwischen geimpften und nicht geimpften Personen. Der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung bewertete den erlassenen Maßnahmenkatalog ohne Ausnahmen für Geimpfte äußerst kritisch. In einem Gutachten vertritt er die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte nicht zu rechtfertigen sind. 

Eine Moralisierung der Diskussion à la Spahn und Seehofer mit dem Haupt- und Totschlagargument „Solidarität“ zeichnet ein anderes Ergebnis mit nahezu ideologischer Dimension.
Geimpfte Personen müssten gegenüber nicht geimpften Personen auf Möglichkeiten verzichten, weil auch die letzteren den ersteren gegenüber durch die Einräumung von Priorität bei der Impfung Solidarität gezeigt hätten.
Bei genauem Hinschauen lässt sich die Spahn´sche Solidaritätsthese aber entlarven: die Priorität der vorrangig zu impfenden Personen beruhte keineswegs auf einem Solidarakt, sondern auf einem Dekret des Gesundheitsministers selbst. Diese war und ist schlicht rechtlich zu dulden. Verfassungsrechtler:innen lehnen den Gedanken der allgemeinen Solidarität unter den Nicht-Geimpften schon deshalb ab, weil es keine Verfassungsgüter sind, die sich mit den Grundrechten der Geimpften abwägen lassen. 
Darüber hinaus ist der Satz „was nicht alle haben können, soll niemand haben“ doch schwerlich als Ausdruck von Solidarität zu bezeichnen. Niemand käme ernsthaft auf die Idee ein solches „Prinzip“ in anderen Kontexten anzuwenden, etwa im Organspenderecht oder bei der Verteilung knapper Rettungsmittel. Mit Solidarität und moralisch angereicherter Kategorisierung kann man politisch alles begründen. 

Darf der Staat zwischen geimpften und nicht geimpften Personen differenzieren?

Eine rechtliche Perspektive zeigt, dass plausible und pragmatische, vor allem aber differenzierte Antworten möglich sind. Dabei sind drei Fragen zu unterscheiden: 1. Darf der Staat im Rahmen seiner Tätigkeit zwischen geimpften und nicht geimpften Personen differenzieren? 2. Darf ein privater Dritter eine solche Differenzierung treffen? 3. Darf der Staat einen Privaten verpflichten zwischen geimpften und nicht geimpften Personen zu differenzieren? 

Eine Differenzierung nach dem Impfstatus durch den Staat selbst stellt eine rechtswidrige Ungleichbehandlung (Art. 3 GG) dar, die nach den Verhältnismäßigkeitskriterien nicht zu rechtfertigen wäre. Denn, bevor der Staat den Zugang zu Behörden, Universitäten, Schulen oder Kultureinrichtungen für ungeimpfte Personen sperrt oder beschränkt, hat er zunächst mildere Mittel zu wählen. Zb. die Implementierung geeigneter Hygienekonzepte oder die Anwendung von Schnelltests. Dies wären gleich geeignete und mildere Mittel, die eine Differenzierung nach dem Impfstatus nicht erforderlich machen. 

Anders ist die rechtliche Situation im Privatbereich. Private können im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit Verträge schließen, wie und mit wem sie wollen. Restaurantbetreiber oder Sporteinrichtungen können im Rahmen der Privatautonomie entscheiden, ob sie eine Differenzierung nach Impfstatus vornehmen. Etwas anderes gilt nur für Monopolanbieter (wozu in Deutschland faktisch wohl die Lufthansa zu rechnen ist) oder bei Massenveranstaltungen, bei denen Personen grundsätzlich ohne Erfüllung irgendwelcher Kriterien zugelassen werden (Fußballstadien oder Einkaufszentren). In diesen Ausnahmefällen haben auch private Anbieter den Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.

Die Konstellation, dass der Staat private Betreiber dazu verpflichtet, nur geimpfte Personen zuzulassen, ist am schwierigsten zu beurteilen. Ein weitgehend diskriminierungsfreier Lösungsansatz wäre, den Zugang nicht ausschließlich an den Impfstatus zu binden. Man könnte stattdessen einen negativen Coronatest fordern und zusätzlich ein modernes Hygienekonzept einführen. Wer (noch) nicht geimpft ist oder sich nicht impfen lassen will, würde in einem solchen Konzept nicht diskriminiert oder einem faktischen Impfzwang ausgesetzt. 

Das Problem möglicher Differenzierung nach Impfstatus ist vielschichtig und muss nachhaltig diskutiert werden. Eine Moralisierung wie etwa der Aufruf zur Solidarität ist dabei aber ebenso untauglich wie der Ruf nach gesetzlichen Ge- oder Verboten. Angesichts der derzeitigen Grundrechtsbeeinträchtigungen und wirtschaftlichen wie psychischen Schäden, die mit der Stilllegung des öffentlichen Lebens verbunden sind, kann der Lockdown für alle auf nicht absehbare Zeit, keine befriedigende Lösung darstellen. 

Am besten alles ohne die Länder?

Die Frage, ob Bund oder Länder für gewisse Gesetzgebungsvorhaben zuständig sind war bisher eher Stoff für Nerd-Diskussionen unter Jurist:innen. Doch in der Coronapandemie hat diese Frage nun auch den politischen Diskurs erreicht. Weil Länder den Vollzug von Maßnahmen bisher mit wenig zufriedenstellenden Ergebnissen umgesetzt haben, wird ihre Zuständigkeit mit der Bundes-Notbremse kassiert, sobald der darin vorgesehene Inzidenzwert erreicht ist.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident bezeichnet dies als Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Er fragt sich, ob Kritikern des bundesstaatlichen Flickenteppichs die historische Bedeutung und demokratietheoretischen Vorzüge und schließlich die verfassungsrechtliche Unverzichtbarkeit des Föderalismus vollumfänglich bewusst ist. Hiergegen lässt sich rechtlich jedoch einwenden, dass der Bund nach dem Grundgesetz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG) die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht hat, welches sich auch auf den Schulbereich erstrecken lässt und demnach Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auch aus verfassungsrechtlicher Sicht vollumfänglich regeln kann. 

Die Grundrechte haben in der Pandemie keinen leichten Stand. Unsichere und äußerst schwierige Prognoseentscheidungen und drohende Gefahren für Leib und Leben zwingen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in eine defensive Position. Die Komplexität und gleichzeitige Dringlichkeit zum Handeln in der derzeitigen Situation erfordert in einem Land mit ausgeprägter Streitkultur nicht weniger, sondern besseres und vor allem tatsachenbasiertes Streiten. Die Pandemiebekämpfung braucht eine vielschichtige Diskussion auf rechtlicher, politischer, gesellschaftlicher und vor allem wissenschaftlicher Ebene.

Vor dem Hintergrund, dass die Judikative grundsätzlich unmittelbar dem Rechtsschutz und nur mittelbar dem Gesundheitsschutz verpflichtet ist, bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht rechtliche Konstrukte möglichst realitätsnah anwenden wird.

Über die Autorin:
Lisa Wiese
ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin
und Doktorandin am Lehrstuhl für
Europarecht,
Völkerrecht
und Öffentliches Recht
an der Universität Leipzig

Bild: Uni Leipzig

In guten wie in schlechten Zeiten

„Mein Alltag ist anders als der anderer Menschen. Ich komme sehr oft an meine Grenzen. Mein Leben ist voller Chaos und ich versuche diesem Chaos mit Strukturen, Routinen und Plänen entgegen zu treten. Ich gebe einen großen Teil meines eigenen Lebens auf für die große Liebe. Wie ist es, wenn der Mensch, den man liebt, eine psychische Erkrankung hat?

Genau darüber möchte ich heute erzählen und möchte euch gerne einen Einblick in unser Leben geben. Ich möchte zeitgleich aber auch aufklären und psychische Erkrankungen alltagstauglich machen. Bevor es los geht, möchte ich kurz klarstellen, dass dieser Artikel in Abstimmung und Absprache mit meinem Mann verfasst wurde. Ich möchte und würde ihn niemals diskreditieren.

Mein Mann und ich lernten uns im Sommer 2015 in einer psychiatrischen Klinik kennen. 

Ich hatte mich selbst einweisen lassen, weil ich wusste, dass ich aus der schweren depressiven Episode, die auf meine vorherige, toxische Beziehung folgte, nicht selbst herausfinden würde. 

Selbstverständlich bin ich nie davon ausgegangen in dieser schweren Zeit meines Lebens in dieser Klinik die Liebe meines Lebens zu treffen. Um ehrlich zu sein hatte ich durch meine vorherigen Erfahrungen so gar keine Lust auf Männer, geschweige denn eine neue Liebe.

Im Laufe meines Aufenthaltes habe ich meinen Mann kennen gelernt und so kitschig das klingt: irgendetwas hat uns von Anfang an verbunden hat.

Wir führten viele tiefe Gespräche und hier hörte ich zum ersten Mal von seiner Diagnose: ADHS. Unter diesen Umständen lernten wir uns anders kennen, ohne Tabuthemen – die gibt es bei uns bis heute nicht. Wir verstellten uns nie voreinander, hatten von Anfang an viel Verständnis füreinander, waren einfach nur wir selbst, mit allen guten und schlechten Eigenschaften.

Mein Mann und ich kennen uns nun seit 6 Jahren, davon sind wir fast vier Jahre verheiratet.

Die Krankheit meines Mannes beeinflusst seitdem auch meinen Alltag.

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) zeigt sich häufig durch Aufmerksamkeitsprobleme, Impulsivität und fehlende Selbstregulation sowie starke körperlichen Unruhe. 

Natürlich gibt es wie bei jeder Krankheit verschiedene Ausprägungsformen. Mein Mann hatte eine sehr ausgeprägte Form des ADHS, mittlerweile würde er aber unter einer leichteren Form eingestuft werden. Ich kenne beide Seiten seiner Krankheit.

Mein Alltag hat sich sehr verändert, seit ich entschieden habe einem Mann mit ADHS mein Herz zu schenken. Mein Alltag ist bestimmt von sehr viel Geduld, Verständnis und Toleranz. Noch nie war mein Leben so strukturiert, da für meinen Mann feste Strukturen wichtig sind. 

Dinge, die für mich und viele andere Menschen selbstverständlich sind, fallen meinem Mann schwer. Zum Beispiel einzukaufen, Arzttermine vereinbaren und wahrzunehmen, sich Essen zubereiten, aufräumen,… Zeitgefühl und Selbstregulation fehlten meinem Mann komplett.

Er hatte Probleme Rechnungen zu bezahlen, impulsive verbale Ausbrüche gegenüber Mitmenschen, Wutausbrüche und sich auf sich selbst zu kontrollieren.

Bei meinem Mann wurde sein ADHS bereits als Kind diagnostiziert, allerdings wurde es nie behandelt, da sein Umfeld seine Krankheit nie ernst genommen. Er bekam zuhause keine Hilfe. Erst im Erwachsenenalter konnte er sich selbst darum bemühen Hilfe anzunehmen. Es folgten viele Klinikaufenthalte, Therapien und eine medikamentöse Einstellung mit Ritalin. Leider half dies nur bedingt.

Damals als er noch medikamentös eingestellt war, hatte ich oft das Gefühl, dass mir nie er, sondern eine wesensveränderte Form von ihm gegenübersaß. Ich wollte so gerne den „echten Menschen“ hinter seiner Krankheit kennenlernen. Doch zusammen schafften wir es, dass er mittlerweile seit 4 Jahren komplett medikamentenfrei lebt. Der Weg dorthin war lang.

Wir sind damals sehr früh zusammengezogen und ich merkte schnell, was es heißt mit einem Menschen dieser Erkrankung zusammenzuleben.

Ich musste jede Kleinigkeit hinterher räumen, musste ihn an alles erinnern, selbst an Kleinigkeiten wie frische Wäsche anzuziehen.

Strukturierter Alltag für mehr Sicherheit

Ich entschloss mich mit Plänen für den Alltag zu beginnen, eine feste Struktur einzuführen und alles stundengenau zu planen: vom Aufstehen bis Schlafengehen. Ihm erfüllbare Tagesaufgaben zu stellen und ihm Arbeiten im Haushalt zu überlassen.

Es hat circa zwei Jahre gedauert, bis die Pläne von ihm angenommen wurden.
Dazwischen immer wieder Tage an denen ich ihn am liebsten verlassen hätte… seine Krankheit bestimmte unser ganzes Leben meinen kompletten Alltag. 

Er war nicht in der Lage zu erkennen, wann auch ich mal Unterstützung brauchte und ich kam mir häufig einsam vor, hatte mit depressiven Stimmungsschwankungen zu kämpfen.

Mittlerweile brauchen wir keine Pläne mehr und er hat von sich aus das Verständnis für feste Strukturen erlernt. Viel dazu beigetragen hat auch die Geburt unserer Tochter im Jahr 2017. 

Mit der Geburt der Tochter änderte sich alles

Ich glaube zu diesem Zeitpunkt hat er zum ersten Mal in seinem Leben von sich aus Verantwortung übernommen und sehr hart an sich selbst gearbeitet. Zudem kommt es mir so vor, als würde er sich selbst oft in unserer Tochter wiedererkennen und vieles besser machen wollen, als seine Eltern es bei ihm taten.

Natürlich ist unser Alltag immer noch sehr strukturiert und es herrschen feste Regeln. 

Ich denke nach wie vor an vielen Stellen für ihn mit. Er würde beispielsweise niemals auf die Idee kommen von sich aus Freunden zu schreiben oder seine Wäsche zu waschen. Nach wie vor fällt es ihm schwer sich längere Zeit auf eine Aufgabe zu konzentrieren denn seine innere Unruhe steht ihm oft im Weg. 

Geändert hat sich allerdings, dass er heute ohne einen Wutausbruch meine Hilfe annimmt und mittlerweile sogar Verständnis für mich zeigt. Bei unserer Tochter denkt er wirklich an alles ohne, dass ich ihn erinnern. Er nimmt Dinge von sich aus wahr, was mich sehr stolz macht. Jeden Tag wächst er an seinen Aufgaben und egal wie schwer es auch mal sein mag, Ich würde meinen Mann niemals aufgeben. Ich weiß, dass er all das auch für mich tun würde, wenn er könnte. Ich sehe seine Fortschritte und bin stolz darauf, was er alles erreicht hat.

Es besteht die Chance, dass auch unsere Tochter ADHS hat, verlässlich kann man eine Diagnose aber erst im Grundschulalter stellen. Egal wie die Diagnose ausfällt, wir werden alles dafür tun unserer Tochter eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Wir werden sie unterstützen wo wir nur können.

Diagnose ADHS: die positiven Seiten

Vielleicht fragt ihr euch jetzt, warum ich dieses Leben in Kauf nehme.

Die Krankheit bringt nicht nur schlechtes mit sich, sondern äußert sich bei meinem Mann auch in seiner ausgeprägten Kreativität, seiner enormen Tierliebe, dem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, seiner Feinfühligkeit und Ehrlichkeit.
Ich könnte so viele Sachen nennen, die ich an meinem Mann liebe: noch nie bin ich so ehrlich und echt von jemandem geliebt worden wie von ihm.

Wir leben ein Chaosleben – und ich liebe es genau so wie es ist.
Ich habe meinen besten Freund geheiratet und als wir uns versprochen haben „in guten, wie in schlechten Zeiten“, meinten wir beide es auch so. Wir werden immer zusammen kämpfen und auch wenn nicht immer alles leicht ist: jede Krise macht unsere Liebe füreinander nur noch stärker.

Mein Mann ist durch seine Krankheit nicht weniger liebenswert, auch wenn man ihm das lange Zeit weismachen wollte. Gebt den Menschen eine Chance, urteilt nicht vorschnell und versucht hinter die Fassade zu blicken. Man sieht den Menschen ihre Erkrankungen nicht an, ebenso wenig wie ihre Erfahrungen aus denen ihre Handlungen möglicherweise resultieren. Zurückweisung aufgrund von Andersartigkeit schmerzt, das wissen mein Mann und ich aus eigener Erfahrung.
Vor allem in diesem Pandemie-Jahr 202 sollten wir psychische Erkrankungen nicht mehr als Tabu-Thema sehen. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind keine „Fehler im System“.
Ich wünsche mir, dass die Gesellschaft lernt keine Unterschiede mehr zu machen aufgrund von Krankheiten, Herkunft, Sexualität oder Hautfarbe. Wir alle sind einfach nur Menschen, die es wert sind geliebt zu werden.

Ihr findet Amelie auf Instagram unter @elternmalanders.

Grausame Zwänge der Inklusion

Ich schlendere durch den Park. Es ist frisch draußen. Ich würde mich gerne in ein Café setzen, aber durch Corona hat alles dicht. Seit einer Stunde drehe ich hier Runde für Runde. Eine weitere Stunde werde ich noch durchhalten müssen, bis ich meinen neun Jahre alten Sohn abholen darf. Er hospitiert gerade auf der Kinderstation der hiesigen Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sollte er sich eine Behandlung dort vorstellen können, wird es sein sechster Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung binnen dreier Jahre sein.
Die Diagnosen der unterschiedlichen Ärzt:innen, sie würden mittlerweile ein halbes Buch füllen:

Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen. Affekt- und Impulsregulationsstörung. Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung.
Ausgeprägtes Vermeidungs- und Verweigerungsverhalten. Autistische Symptomatiken.
Inzwischen: Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens. Autismus scheint unwahrscheinlich, kann aber nicht ausgeschlossen werden, da mein Sohn die Testung verweigert.
Die letzte Behandlung endete abrupt im Herbst letzten Jahres. Mein Sohn erlitt einen Meltdown (Anm. Ein Meltdown ist eine reflexartige und unkontrollierbare Handlung von Autisten. Dabei schreit oder schimpft der/die Betroffenem schlägt und boxt ums sich etc.).

Er schrie, tobte, griff zu einer Hängematte und schleuderte diese über seinem Kopf, um sich die Mitarbeiterinnen vom Hals zu halten. Das überforderte Personal der psychiatrischen Tagesklinik rief die Polizei zur Hilfe. Vier uniformierte Beamt*innen trugen meinen Sohn – zwei an den Armen, zwei an den Beinen – in einen fenster- und möbellosen Raum und verschlossen die Tür. Er blieb über Stunden in diesem Raum. Allein und nach mir rufend. Als ich eintraf informierte man mich, er dürfe die Station nicht mehr betreten. Man würde uns seine restlichen Sachen vor die Tür bringen und dann mögen wir bitte gehen. Drei Tage später folgte ein Fachgespräch zwischen der Klinik und Vertretern der schulischen Einrichtung – über dessen Ausgang wurde ich im Nachhinein informiert. Ich müsse meinen Sohn in die Psychiatrie geben. Andernfalls: drohende Kindeswohlgefährdung. Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Verlust der Gesundheitsfürsorge.

Wie alles anfing. Ein Rückblick

Mein Sohn ist schon seit seiner Geburt ein bisschen anders. Ein „Schreibaby“, wie es so schön heißt. Er war ein schlechter Schläfer und komplizierter Esser. Von dieser rosapastelligen Zuckrigkeit, die der frischen Mutterschaft anhängt war bei uns nichts zu spüren. Schlussendlich zerbrach die Beziehung zum Vater unter der Last der ersten Monate mit Baby. 

Als unser Sohn fünf Monate alt wurde, bewarb ich mich um einen von sechs Plätzen einer bindungsbasierten Mutter-Kind-Therapie. Ich durchlief ein kompliziertes Bewerberinnenprozedere, beantwortete unzählige Fragen zu den Umständen der Schwangerschaft, der Geburt und meiner Biografie. Sechs Monate wurden wir engmaschig durch eine videoanalysegestützte Therapie begleitet, in der ich viel über Kommunikationsweisen von Säuglingen lernte und ständig zur Selbstreflexion angehalten wurde.

Als unser Sohn vier Jahre alt war sprach mich unsere Kinderärztin zum ersten Mal auf die Option einer Psychotherapie für unseren Sohn an.
Er sei anders. Auffällig. Er wirke ungebremst, impulsiv.
Das solle man im Auge behalten. Also wurden wir in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis vorstellig. Dort durchlief unser Sohn ein diagnostisches Verfahren. Er sei in einem hohen Maße feinfühlig. Sowohl seine Emotionen als auch die Gefühle anderer Menschen nehme er übermäßig ausgeprägt wahr. Zeitgleich sei seine Fähigkeit Emotionen zu regulieren kaum vorhanden. Das sei eine ungute Mixtur.
Ich suchte und fand einen Therapieplatz bei einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. 

Als unser Sohn fünf Jahre alt war, wechselte er vom Kindergarten in die Vorschule innerhalb einer Grundschule. Ich hoffte, der seichte Wechsel vom spielerischen Alltag eines Kita-Besuches hin zum anspruchsvolleren Schultag würde ihm so leichter fallen. Die Ernüchterung folgte noch am ersten Tag. „Der geht ja mal gar nicht“, sprach die Vorschullehrerin und nickte in Richtung meines spielenden Kindes. Es folgten zwei Wochen, in denen ich täglich angerufen wurde und man mich bat, meinen Sohn umgehend abzuholen. Schließlich wurde er suspendiert. Ich nahm ihn von der Schule. Er war noch nicht schulpflichtig, ich aber berufstätig, alleinerziehend und auf Betreuung angewiesen. Der Kindergarten wollte ihn nicht wieder aufnehmen. So stand ich da also, mit meinem Kind an der Hand und war ratlos. 

Jahrelange Odyssee: die Suche nach dem richtigen Platz in diesem System

Ich kontaktierte eine Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es folgte ein zweimonatiger Aufenthalt im teilstationären Bereich. Von dort wechselten wir für drei Monate in den vollstationären Bereich. Von dort wechselten wir für wieder zwei Monate in den teilstationären Bereich. Da ein Kind immer Teil eines Systems ist, wird das System als solches direkt mitbehandelt. Wie gehen Eltern und Kind miteinander um? Stimmt die Erziehungshaltung? Verfügen die Eltern über ausreichend Kompetenzen und Ressourcen, um den Herausforderungen der Erziehung standhalten zu können? Die Eltern-Kind-Interaktion wird beobachtet, sie wird analysiert und ausgewertet. Sie wird bewertet. Erschreckend häufig sogar abgewertet. Ich saß schon in unzähligen Gesprächsterminen, habe meine eigene Kindheit seziert und erforscht, warum ich als Mutter bin wie ich bin. Ob das gut und richtig ist oder überarbeitungswürdig. Wie geht es anders, besser? Wie trete ich auf, wie sage ich etwas, wie meine ich etwas, wie denke ich etwas. 

Als unser Sohn sechs Jahre alt war, sagte man ihm das erste Mal, er würde von zu Hause ausziehen müssen, wenn er die Sache mit der Wut und der Schule nicht in den Griff bekäme.

Während dieser insgesamt sieben Monate versuchte das Klinikpersonal mit Unterstützung des Jugendamtes händeringend einen geeigneten Betreuungsplatz für unseren Sohn zu finden. Ein Kindergarten kam nicht infrage. Ein Besuch der ersten Klasse auch nicht. Es fand sich keine Vorschule, die ihn aufnehmen wollte. Es gab einfach keinen Platz für ihn. Schließlich ließ sich eine Schulleiterin erweichen. Mein Sohn erinnere sie an ihren Neffen, sagte sie. Die Vorschullehrerin erwies sich als Glücksfall. Sie war offen, unvoreingenommen, zugewandt und positiv. Und dennoch: Die Aufnahme meines Sohnes erfolgte unter einer strengen Auflage. Ich durfte während des Unterrichts das Schulgebäude nicht verlassen. Ich war das Notfallprogramm. Sollte mein Sohn die Fassung verlieren, dann war ich da, um ihn aufzufangen. 

Als unser Sohn sechs Jahre alt war, sagte man ihm das erste Mal, er würde von zu Hause ausziehen müssen, wenn er die Sache mit der Wut und der Schule nicht in den Griff bekäme. Er würde dann in einer Wohngruppe leben müssen, zu der auch eine Schule gehöre. Er könne dann nicht länger bei seiner Mutter leben.
Ein Schlag in meine mütterliche Magengrube. Angst und Entsetzen in den Augen meines Kindes.

„Wie oft wird man die ‚Kindeswohlgefährdungs-Keule‘ noch schwingen?“

Zur Einschulung in die erste Klasse wechselte mein Sohn von der Vorschule in eine temporäre Lerngruppe. Ein Lernort, an dem hochauffällige Kinder in einer Kleinstgruppe von maximal sechs Kindern beschult werden. Er wäre lieber an der anderen Schule geblieben. Er durfte nicht. Sollte es an der neuen Schule doch nicht funktionieren, könne man mir das als Kindeswohlgefährdung auslegen, sagte man mir. Ich solle vorsichtige Entscheidungen treffen, raunte man mir ins Ohr. Also willigte ich ein.

In besagter Kleingruppe suspendierte man ihn noch am ersten Schultag. Ich habe es kommen sehen. Man sei genau die richtige Einrichtung, hießt es in den Vorgesprächen. Solche Kinder seien ihre Kernkompetenz. Mit Eltern rede man nicht viel vor Aufnahme in die Gruppe. „Wissen Sie“, sagte mir der Leiter damals, „die Gespräche sind so defizitorientiert. Das vertragen Eltern nicht so gut.“ Meine Frage wäre gewesen, hätte man mich sprechen lassen: Wie möchte eine temporäre, pädagogisch ausgerichtete Gruppe einem psychisch kranken Kind dauerhaft helfen seinen Platz in einem Schulbetrieb zu finden, der nachweislich keinen Platz für neurodiverse Kinder hat? Für Kinder, die anders wahrnehmen, fühlen, verarbeiten oder kurz gesagt für den Umstand, dass wir nicht alle gleich sind, an einem Ort wie Schule aber tendenziell gleich gemacht werden?

Diese Frage steht bis heute ungeklärt im Raum. Die Antwort des Systems nach der Suspendierung lautete, man sei das Ende der Fahnenstange. Kriege mein Sohn seine Schulangelegenheiten an dieser Stelle nicht in den Griff, würde ich unweigerlich vor das Familiengericht zitiert werden und müsse mich dem Vorwurf der drohenden Kindeswohlgefährdung stellen. Häufig würden diese Verfahren mit der Herausnahme des Kindes aus der Familie enden. 

Ich stehe nicht erst seit Beginn der Coronakrise mitten im Chaos und frage mich, wie oft man die Kindeswohlgefährdungs-Keule wohl noch schwingen möchte, um mich als Mutter gefügig und mundtot zu machen. Liebe Gesellschaft, wir haben ein Problem. Neurodiverse Kinder sind real. Seelisch behinderte Kinder, psychisch kranke Kinder, sie sind da, sie sind echt und sie haben einen Platz in der Mitte der Gesellschaft verdient. Einen, der sie nicht labelt und etikettiert, der sie nicht abstempelt und brandmarkt; der sie nicht exkludiert, wo er inkludieren sollte. Es ginge um Geld, sagte man mir schon so häufig. Schul- und Betreuungsplätze für „diese Kinder“ seien massiv kostenintensiv. Und ich sage: Mein Kind ist kein gewinnorientiertes Projekt, bei dem man sich überlegen muss, ob sich eine Investition lohnt. Egal wie krank, wie besonders und divers Kinder sind– sie alle müssen zur Schule.
Sie müssen. Sie haben keine Wahl. Sie müssen sich dem System beugen, andernfalls beugt man die Kinder, beugt die Eltern. Formt und knetet an ihnen herum, presst sie in jedes noch so unpassende System – ganz im Sinne der Pflichterfüllung. 

Ich nehme das nicht hin.


Was läuft in unserem System schief?

Inklusion ist mehr als das Wort auf dem Cover eines Konzepts, ohne dieses mit Inhalt zu füllen. Inklusion bedeutet nicht, dass sich Diversität der Norm unterzuordnen und anzupassen hat. Für uns bleibt gefühlt die Wahl zwischen Versagen an der Regelschule oder Fremdunterbringung. Das große Dazwischen, das, was mit inklusiven Maßnahmen, mit therapeutischen und heilpädagogischen Hilfsangeboten gefüllt sein sollte, ist im schulischen Kontext praktisch nicht vorhanden. Wie soll man Teil von etwas werden, wachsen, heilen und lernen, ist man entweder unsichtbar oder Störfaktor für das System?

 Ich bin kein Fan von Inklusion, um es mal milde auszudrücken. Und ich bin deshalb kein Fan, weil es in fast allen Fällen zu Lasten der „zu inkludierenden Person“ geht. Inklusion darf nicht bedeuten alle gleich zu behandeln, weil schlichtweg nicht alle gleich sind. Und Inklusion darf nicht bedeuten, einen zum Systemversager zu machen und ihn auszusortieren. Ihm seine Selbstbestimmung abzuerkennen und lieber das System Familie an den Pranger zu stellen und auseinanderzureißen – weil, wer soll es denn schon so massiv verbockt haben, wenn nicht die Eltern? Das ist nicht okay.

Die letzte Lösung des Systems ist es, das betroffene Kind aus der eigenen Familie zu nehmen. Das ist skandalös

Und wenn in Gutachten steht, mein Sohn sei nicht in der Verfassung für inklusive Beschulung, dann akzeptiere ich das. Aber dann braucht es etwas anderes und dieses „etwas anderes“ das gibt es nicht. Denn so lautet das Gesetz in Hamburg. Allen Kindern steht ein Platz an einer Regelschule zu, denn „wir sind so wahnsinnig inklusiv, wir kriegen alle unter einen Hut.“ Nein, kriegt ihr nicht. Es gibt temporäre Lerngruppen. Fein, hilft aber bei Problemen nicht, die nicht temporärer Art sind.
Es gibt heilpädagogische und therapeutische Tagesgruppen. Fein, hilft aber in der Beschulungsproblematik nicht weiter. Ich sage nicht, es gäbe eine einfache Lösung. Fakt ist aber, es gibt ein Problem. Und um das zu lösen, muss dieses Problem endlich einmal anerkannt werden. Doch die Rückmeldungen Betroffener, wie uns, werden nicht ernst genommen. Auf sie wird nicht reagiert. Beziehungsweise, die letzte Lösung des Systems lautet: das betroffene Kind aus der eigenen Familie zu nehmen. Das ist skandalös. 

Darf Deutschland beim Töten helfen?

Anfang Januar 2020 wurde der iranische Top-General Qassem Soleimani auf Befehl des damaligen Präsidenten Trump im Irak durch eine Kampfdrohne der Kategorie MQ 9 getötet. Die Tötung war völkerrechtswidrig, urteilte die überwiegende Mehrheit der Völkerrechtswissenschaft.
Auch die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen Agnes Callamard bezeichnete die gezielte Tötung auf Soleimani als ungesetzlich und als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechte. 

Deutsche Beteiligung für US-Drohnentötungen 

Was vielen vielleicht gar nicht bewusst ist: Ohne deutsche Unterstützung wäre der Angriff nicht möglich gewesen, denn der Einsatz derartiger Kampfdrohnen in Konfliktgebieten wird über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz koordiniert – dem größten US-Militärstützpunkt außerhalb der Vereinigten Staaten. Darauf befindet sich eine Satelliten-Relaisstation, über die der Datenstrom zur Fernsteuerung von Kampfdrohnen in verschiedenen Einsatzgebieten in Echtzeit geleitet wird. Darüber hinaus werden Überwachungsbilder ausgewertet und Schlüsseldaten verarbeitet, die maßgeblich für die konkreten Angriffsausführungen sind. Ramstein gilt als der größte Knotenpunkt für Drohnensignale außerhalb der USA und ist, wie Recherchen von Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR 2014 offenlegen, unverzichtbar für das globale Drohnenprogramm der Amerikaner

Die Wichtigkeit des Stützpunktes für die US-Luftwaffe auf deutschem Boden bestätigte der frühere US-Drohnenpilot Brandon Bryant zuletzt in seiner Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er berichtete, dass jede einzelne Dateninformation, die zu Fluggeräten oder Mannschaften übertragen wird, über Ramstein liefe. 

Menschenrechtswidrige Hinrichtung oder erlaubte Tötung im Krieg?

Irak, Afghanistan, Pakistan, Somalia, Libyen und Jemen. Das sind derzeit die Einsatzgebiete für den amerikanischen „Kampf gegen den Terror“. Dort werden Menschen aus unbemannten Flugzeugen getötet.
Der Soldat, der den Abzug drückt, ist nicht in der Nähe des Einsatzortes, sondern sitzt tausende Kilometer entfernt irgendwo vor einem Bildschirm, in der Hand eine Kontrollkonsole, die an ein Videospiel-Joystick erinnert. Drohnentötungen sind rechtlich schwer überprüfbar, weil es sich unter gewissen Umständen um eine erlaubte Tötung im Krieg handeln kann – oder eben um eine menschenrechtswidrige Hinrichtung ohne Urteil. Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken wird für den Einsatz von Kampfdrohnen argumentiert, dass diese präziser und effektiver seien, als bemannte Flugzeuge. In der Realität kommt es jedoch immer wieder zu Angriffen auf Zivilisten und nicht militärische Einrichtungen.
Während man bei der Air Force bei solchen Fällen von Kollateralschäden spricht, sieht die deutsche Justiz bei der Kriegsführung durch Drohneneinsätze eine erhebliche Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und mahnt, dass das Völkerrecht bei derartigen Einsätzen teilweise nicht eingehalten wird. 

Deutsche Mitverantwortung

Die Mitverantwortung Deutschlands für Drohnenangriffe im Nahen Osten beschäftigt seit 2014 die deutschen Verwaltungsgerichte. Geklagt hatten drei Jemeniten mit Unterstützung des ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) vor dem Verwaltungsgericht in Köln und später vor dem OVG Münster. Sie forderten von der Bundesrepublik, die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA als Satellitenrelaisstation (Grundlage hierfür ist der NATO-Truppenstatut aus den 1950er Jahren) im Rahmen von Drohneneinsätzen zu kontrollieren und im Fall von Rechtsverstößen zu unterbinden. 

Vier Raketen, abgefeuert von US-Drohnen, schlugen am Abend des 29. August 2012 auf einer Hochzeitsfeier in Khashamir im Osten des Jemen ein. Die Kläger überlebten den Angriff, verloren aber mehrere Familienangehörige dabei und sind bis heute schwer traumatisiert. Sie fürchten seither um ihr eignes Leben und berufen sich auf die Lebensschutzgarantie aus Art. 2 Abs 2 GG:
Die Bundesregierung sei verpflichtet das Leben von Menschen auch außerhalb der Bundesrepublik zu schützen, soweit sie darauf Einfluss hat. 

Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg.
Die Richter:innen in Münster stellten sich einem heiklen Unterfangen, denn mit ihrem Urteil war politische Einmischung – auch noch in den sensiblen Bereich der Außenpolitik – vorprogrammiert.
Die Bundesregierung bekam vom OVG Münster außenpolitische Hausaufgaben: Sie wurde gerichtlich verpflichtet, künftige US-Drohneneinsätze über Ramstein durch geeignete Maßnahmen zu kontrollieren.
Dabei sei sicherzustellen, dass sich direkt bewaffnete Angriffe ausschließlich auf zulässige militärische Ziele beschränken und völkerrechtskonform sind. Damit trifft die Bundesregierung eine aktive Nachforschungspflicht gegenüber dem großen Bündnispartner jenseits des Atlantiks, um das zivile Leben im Ausland zu schützen. 

Eine derartig rechtsstaatliche Prägung deutscher Außenpolitik akzeptierte die deutsche Bundesregierung jedoch nicht und legte gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. 

Wegschauen verletzt nicht das Recht auf Leben: Drohnenurteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die Revision hatte Erfolg. Die Leipziger Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts stellten  mit ihrer Entscheidung vom November 2020 sicher, dass es zu keinem diplomatischen Eklat  kommt und wahren die außenpolitisch freie Handlungsfähigkeit der deutschen Bundesregierung. 

Zwar wird die grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands gegenüber im Ausland lebenden Menschen anerkannt.
Die Abweisung der Klage wurde unter anderem aber damit begründet, dass sich die Bundesregierung bereits eine Zusicherung der USA eingeholt habe, dass Aktivitäten aus US-Militärliegenschaften in Deutschland, im Einklang mit geltendem Recht erfolgen würden. 

Das ist nicht nur realitätsfern, sondern stärkt zudem eine Haltung nach dem Vorbild der berühmten drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. 

„Weitergehende Schritte […] muss die Bundesregierung wegen der massiven nachteilhaften Auswirkungen für die außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betracht ziehen.“

Eine solche außenpolitische Vormachtstellung erscheint aus Gründen der Gewaltenballance bedenklich. Berechtigterweise wird im außenpolitischen Kontext zwar oftmals vor der politischen Einmischung der Gerichte gewarnt. Dabei ist aber gerade die Entscheidung des BVerwG politisch: das Gericht vermeidet, in die Verlegenheit zu kommen, geltendes Völkerrecht und deutsche Grundrechte entgegen der außenpolitischen Interessen der Bundesregierung durchsetzen zu müssen. 

Auswirkungen für die zukünftige Sicherheitspolitik

Der Angriff auf den iranischen General Qassem Soleimani zeigt, dass eine bleibende Passivität seitens der Bundesregierung gegenüber amerikanischen Kampfdrohneneinsätzen auch sicherheitspolitische Gefahren birgt.
Die größte Militärmacht der Welt könnte durch einen derartigen Angriff eben mal einen bewaffneten Konflikt mit einer weiteren regionalen Großmacht vom Zaun brechen, bei dem Deutschland territoriale Unterstützung leistet. Dabei stellt sich völkerrechtlich die Frage, ob der amerikanische Drohnenpilot in Deutschland als Konfliktpartei legitimes Gegenangriffsziel sein kann? Mit fortgeschrittenen Waffentechnologien bekommen Konflikte neue Dimensionen, deren rechtliche Einordnung noch nicht eindeutig geklärt sind. Zwar ist die Debatte um Kampfdrohneneinsätze nicht neu, jedoch kommt sie jetzt erst in der Öffentlichkeit an, weil immer mehr Staaten (darunter auch Deutschland) Interesse an deren Anschaffung signalisieren. Der zunehmenden Einsatz von Drohnen bedeutet konkret, dass es immer schwieriger wird, „Konflikt“ von Nicht-Konflikt zu trennen. Denn so kann ein Konflikt zwischen den USA und dem Iran auf einmal auch uns betreffen, weil Irans wichtigster General von deutschem Boden aus getötet wurde. 

Über die Autorin:

Bild: Uni Leipzig

Lisa Wiese
ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin
und Doktorandin am Lehrstuhl für
Europarecht,
Völkerrecht
und Öffentliches Recht
an der Universität Leipzig

Der größte Massensuizid Deutschlands

Eltern injizierten ihren Kindern Giftspritzen, ließen sie tödliches Gas einatmen oder auf Giftkapseln beißen. Manche erschossen oder erhängten ihre Kinder und dann sich selbst. Viele Frauen banden sich ihre Kinder an ihre Körper und stiegen, beschwert von Steinen, in die Flüsse Peene, Tollense oder den Schwanensee.  

Der größte Massensuizid Deutschlands geschah in Demmin, einer circa 82 km² großen Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern. 

Vom 30. April 1945, dem Tag Hitlers Suizids bis zum 3.Mai 1945 starben mehr als 1000 Menschen in Demmin. Neuere Schätzungen gehen bei der Anzahl sogar von bis zu 2500 Toten aus: Kinder, Frauen und Männer. Damals lag die Einwohnerzahl bei circa 15.000, während heute noch um die 10.600 Menschen in Demmin wohnen. Das Makabere daran ist, dass unter ihnen auch hunderte sind, die nicht als “Freitote” bezeichnet werden können, da sie nicht durch eigene Hand starben, sondern von ihren Eltern und Angehörigen bewusst getötet wurden. 

Das Warum?

Die Angst vor den nahenden russischen Truppen aus dem Osten war im Mai 1945 groß. Die Demminer hörten viele Gerüchte: Die russische Armee würde die deutsche Bevölkerung foltern und viele Frauen und Mädchen vergewaltigen. Hinzu kam, dass das Weltbild der Demminer, wie auch das vieler anderer Deutscher, in Trümmern lag. Nach dem Ende des deutschen Reiches, dem Verlieren des 2. Weltkriegs und dem Tod Adolf Hitlers sahen einige keinen Grund mehr mit ihrer Familie in einem Land weiterzuleben, das zukünftig von Franzosen, Amerikanern und Russen regiert werden würde.

Waren die Menschen einfach nicht stark genug ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen? Waren es die Aussichtslosigkeit und ihr zerstörtes Weltbild, die sie zu Mördern ihrer eigenen Kinder machten? War es die Massenpanik, oder war es einfach etwas, dass wir in der heutigen Zeit schlichtweg nicht erklären können? 

Letztlich waren sie davon überzeugt, dass sie ihren Kindern so Scham und Qualen ersparen würden. 

Was in dieser Tragödie jedoch nicht vergessen werden sollte, ist, dass es die deutschen Soldaten waren, welche die Demminer Frauen, Männer und Kinder in diese ausweglose Situation gebracht hatten. Hitlers Armee hatte das Fliehen unmöglich gemacht, indem sie bei ihrem Rückzug alle Brücken, die nach Demmin führten, gesprengt hatten. Die Demminer waren eingekesselt, eine Flucht unmöglich.

Resultat dieser Sprengung war aber auch, dass die russische Armee im Fortschreiten eingeschränkt und gleichzeitig gezwungen wurde in Demmin zu verweilen. Sie legten die Stadt in Flammen, folterten und erschossen Menschen und vergewaltigten viele Frauen.
Die Ängste der Demminer wurden also bestätigt. Ihre Panik war damit nicht unbegründet, denn die russische Armee hinterließ Ende Mai 1945 nur noch ein Haufen Schutt und Asche in Demmin. 

War es also besser dem zu entgehen, in dem man sich selbst und seiner Familie das Leben nahm?

Demmin sollte nach diesen Tagen im Mai 1945 nie wieder so rekonstruiert werden und nie wieder so sein, wie es vorher einmal war. Von nun an sollten diejenigen Entscheidungen treffen, die gerade eben noch die Stadt niedergebrannt hatten. Die russischen Allierten sollten über die Zukunft derer walten, die sie gerade eben noch gefoltert und vergewaltigt hatten.

Kein leichtes Los für diese Stadt und auch keines, das eine Verarbeitung dieses Themas erleichtern sollte.

Die DDR Gegenwart

Was Demmin so speziell macht, ist, dass die Verarbeitung dieses Traumas und die öffentliche Auseinandersetzung mehr als 70 Jahre gedauert hat und eigentlich erst 2015 begann. Als eine Stadt in der DDR war der Einfluss der Sowjetunion ab 1945 bis zur Wende 1989 weitreichend. Gleichzeitig ließ die sowjetische “Geschichtsinterpretation”, die für die heroische Befreiung Deutschlands von den Fängen des Faschismus durch die russische Armee stand, keine Auseinandersetzung zu. 

Die Russen hatten gewonnen und es schien, als hätten ihre Kriegsverbrechen nie stattgefunden. Die mehr als tausend Demminer Toten waren in der DDR-Gesellschaft daher „nicht existent“. Niemand sprach über sie und Grabsteine gab es nicht. Die einzigen Orte, an denen diese Menschen existierten, waren in den Herzen und den Erinnerungen der Menschen und Familien, die sie überlebten. Nur diese wussten von dem Massengrab auf dem Demminer Friedhof. Nur diese haben die Leichen auf den Bänken liegen, an den Bäumen hängen und in den Flüssen schwimmen gesehen. Diese Überlebenden haben sie von Bäumen geschnitten, aus den Seen gefischt und sie auf Wagen zu ihrer letzten Ruhestätte verfrachtet. Ihr Leben ging 1945 weiter in einem Demmin, das zum Vergessen und Stillsteigen verdammt war.

70 Jahre später

Nach dem Fall der Mauer zeigte sich etwas mehr Interesse. JournalistInnen tasteten das Thema zögerlich an, es fand kein weitreichendes Interesse. Erst 2015 und 2016 begann die echte Auseinandersetzung. Plötzlich gab es Artikel in allen großen Illustrierten, in Zeitungen und auf vielen Fernsehsendern. Gleichzeitig begann der Dreh für den Dokumentarfilm von Martin Farkas „Über Leben in Demmin“ welcher 2018 in die Kinos kam, und große Erfolge feierte. Dabei wird nicht nur die Vergangenheit wiedergegeben, sondern auch die makabere Entwicklung in Demmin angesprochen, die alljährlich mit einem Trauermarsch einhergeht.

Neonazis: trampeln mit den Stiefeln auf dem Andenken derer, die sie vorgeben zu gedenken

Diese Erinnerungskultur und Verarbeitung hat auch eine andere Klientel auf die Bühne gerufen – Neonazis. 

Neonazis instrumentalisieren die Tragödie des Demminer Massensuizids jedes Jahr am 8.Mai für ihre eigenen perfiden Zwecke. Der „Trauermarsch“ umfasst dabei einen Fackelzug mehrerer hunderter Neonazis durch die Demminer Innenstadt und endet mit patriotischen Reden am Peeneufer, dem Ort an dem vor mehr als 60 Jahren die Leichen vieler Demminer aus dem Wasser gefischt wurden. Die wenigsten der Trauermarschteilnehmer und Redner sind Demminer.

Sie trampeln mit ihren Stiefeln auf dem Andenken derer, die sie vorgeben zu gedenken.  
Jedes Jahr werden die Demminer somit auf perfide Art an ihre Geschichte erinnert.
Aber – und umso wichtiger zeigt der 8. Mai in Demmin auch, wie viele sich gegen diese Art der Erinnerung stellen. Demmin kann und will mehr sein. 

In den letzten Jahren sind die Gegendemonstrationen des neutralen und linken Flügels auf beachtliche Größe angewachsen. Friedensfeste wurden gefeiert und insbesondere die vielen Freiwilligen hinter dem Aktionsbündnis 8.Mai / Demmin Nazifrei zusammen mit dem Einfluss der Band Feine Sahne Fischfilet in einen bunten Tag verwandelt.

Ein Ausblick

Die Auseinandersetzung mit der Demminer Geschichte ist daher mit vielen verschiedenen Aspekten behaftet. Sie soll einerseits den Toten und Überlebenden angemessen gedenken. Andererseits soll sie aber auch deren Beweggründe ehrlich und offen darstellen. Sie soll den rechten Gedanken keinen Spielraum zu geben, aber dennoch eingestehen, dass die russische Armee Kriegsverbrechen begangen hat. 

Dabei geht es nicht darum die Stadt in ein negatives Licht zu rücken, sondern eher darum, Menschen zu finden, die diesen Ort für etwas nutzen, dass weit über die Grenzen des Landkreis Vorpommern Greifswalds hinaus reicht.- Zur Aufklärung und zum Gedenken an die Opfer der Massensuizide in Deutschland. 

Über die Autorin

Katharina von Oltersdorff-Kalettka, geboren in Demmin, lebt inzwischen in Norwegen. Nur durch Zufall erfuhr sie von der dunklen Geschichte ihrer Geburtsstadt: als sie auf norwegisch ein Buch las, das sich mit dem düsteren Kapitel Demmins auseinandersetzte.

Katharinas Website und ihr Instagram-Handle

Literaturempfehlungen zum Thema:

“Kind, versprich mir, dass du dich erschießt” von Florian Huber, „Vertreibung aus dem Paradies“ von Karl Schlösser
„Die Gespenster von Demmin“ von Verena Kessler

Wenn Menschen zu Ware werden

Ende des 19. Jahrhunderts gelang ein großer Durchbruch: Sklaverei wurde nach langem und unermüdlichem Einsatz in den meisten Ländern abgeschafft und verboten. Nach 400 Jahren transatlantischem Sklavenhandel war das ein großer Erfolg. Damit scheint Sklaverei heutzutage den Geschichtsbüchern anzugehören – Schließlich ist Sklaverei weltweit in allen Ländern gesetzlich verboten. Doch der Schein trügt. Nach aktuellen Schätzungen leben heute 40,3 Millionen Menschen in Sklaverei. Die traurige Realität ist, dass damit heutzutage mehr Menschen in Sklaverei leben, als während der 400 Jahre transatlantischem Sklavenhandel. Moderne Sklaverei floriert – nicht zuletzt, weil es leider überaus lukrativ ist. Menschen werden zum Besitz anderer –
Ein Geschäft, das jährlich über 150 Millionen US-Dollar erzielt.

Moderne Sklaverei beschreibt den Gewaltakt, durch den ein Mensch zum Besitz eines anderen wird und keinerlei Freiheit mehr hat.

Tina Nischwitz

Neben den harten Zahlen stehen Millionen Einzelschicksale und Geschichten von Menschen. Menschen, die auf unterschiedlichste Weise versklavt werden. Zum Beispiel zur Produktion von Gütern und Nahrungsmitteln, die auch wir als Konsumenten in der Westlichen Welt am Ende erwerben. Moderne Sklaverei geht jedoch weit über die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft bei extremer Unterbezahlunghinaus – es beschreibt den Gewaltakt, durch den ein Mensch zum Besitz eines anderen wird und keinerlei Freiheit mehr hat, oft über Generationen. Sklaverei betrifft alle Altersklassen und nimmt dabei schon für die Kleinsten dieser Welt grausame Formen an. 

Eine Form von moderner Sklaverei ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet, auch als OSEC (Online Sexual Exploitation of Children) bekannt. Sexuelle Ausbeutung im Internet beginnt mit der visuellen Darstellung von Minderjährigen, die sexuell missbraucht oder ausgebeutet werden. Die entstandenen Fotos, Videos oder Live-Streams, zum Beispiel, werden dann an eine dritte Person, die physisch nicht anwesend ist, für eine finanzielle Gegenleistung weitergegeben.

Durch die Globalisierung und das Internet wurde diese Praxis enorm befördert. So können pädokriminelle Menschen in jedem Land ganz einfach und jederzeit dafür bezahlen, dass sich Kinder in anderen Ländern vor der Kamera ausziehen und nach Belieben agieren müssen. Die Täter sind meist nahe Verwandte der Kinder, die sie zu Handlungen zwingen und dann im Internet den Wert verhandeln. So können sie zum Beispiel bis zu 100 US-Dollar pro Stream verdienen. Was bleibt sind traumatisierte Kinder und zerstörte Kindheiten. In ärmeren Ländern handeln die Täter meistens aus finanziellen Gründen. Dabei ist es besonders schwierig die Kunden, vorwiegend aus der westlichen Welt, zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Das Problem sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet hat sich in den vergangenen Jahren stetig verschärft. Nicht zuletzt sind die OSEC-Fälle durch die Covid-19-Pandemie stark angestiegen, da Kinder durch den Lockdown zum Beispiel nicht zur Schule konnten und finanzielle Einnahmequellen versiegt sind. Laut Schätzungen von UNICEF hat sich die Zahl von 1,8 Millionen Kindern, die sexuell ausgebeutet werden, in diesem Jahr drastisch erhöht. Deutlich angestiegen sind die Fälle auf den Philippinen, ein weltweiter Hotspot für sexuelle Ausbeutung im Internet.

Was wir brauchen sind gestärkte Rechtssysteme, die lokal und global zusammenarbeiten und Täter/innen strafrechtlich belangen. Nichtregierungsorganisationen wie International Justice Mission arbeiten seit Jahren daran, diese Verbrechen mit den lokalen Strafverfolgungsbehörden einzudämmen. Daneben ist auch eine aufmerksame Öffentlichkeit notwendig – WIR sind gebraucht. Menschen, die sich darüber informieren, dagegen aufstehen und sich einsetzen. Einsetzen gegen diese Verbrechen und für die betroffenen Menschen. Das Thema ins Bewusstsein der breiteren Öffentlichkeit zu bringen und darüber aufzuklären ist ein erster wichtiger Schritt. Ein Schritt mehr in die richtige Richtung. Denn es wird Zeit, dass Sklaverei in ihren unterschiedlichsten Formenendgültig den Geschichtsbüchern angehört.

Über die Autorin: Tina Nischwitz studiert Development Studies. Mit dem Thema „Moderne Sklaverei“ beschäftigte sie sich während eines Praktikums bei der IJM (International Justice Mission) – seit dem ist sie dort ehrenamtlich tätig

Deutschland 2020: Ehe für alle: ja! Kinder für alle: nein….?

„Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie tief der Schmerz sitzen kann, wenn das Wunschkind länger auf sich warten lässt. Diesen Schmerz wünsche ich niemanden und erhoffe mir einen leichteren Zugang für alle Menschen zur Kinderwunschbehandlung in Deutschland – egal, ob hetero-oder homosexuell.

Wenn homosexuelle Menschen eine Familie gründen wollen, gibt es viele Hürden zu überwinden. Einige Hürden fangen im Kopf an. Das können Fragen sein wie: Darf ich als homosexueller Mensch einen Kinderwunsch haben? Kann ich meinem zukünftigen Kind ein Leben mit homosexuellen Eltern „zumuten“? Was werden meine Familie und Freunde dazu sagen? Welche Wege kann ich gehen, um eine Familie zu gründen? 

Cora befasst sich beruflich viel mit dem Thema „Gleichberechtigung“, sie bietet Coachings für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen. (Foto:privat)

Nicht nur der gesellschaftliche Druck, sondern auch gesetzliche Regelungen machen es Homosexuellen noch immer schwer, beim Kinderwunsch unterstützt zu werden.  Seit 2017 gibt es zwar die Ehe für alle in Deutschland, womit allen Paaren ermöglicht wird zu heiraten, aber vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es immer noch keine komplette Gleichstellung gibt. 

Da die Leihmutterschaft in Deutschland strikt verboten ist, haben schwule Paare nur die Möglichkeit durch Co-Parenting leibliche Eltern zu werden. 

Lesbische Paare bekommen keine Kinderwunschbehandlung bezahlt und die nichtleibliche Mutter muss einen langwierigen Stiefkindsadoptionsprozess durchlaufen. Dazu gehören Notarbesuche, Jugendamtsbesuche, Familiengerichtsanhörung, das Schreiben eines Lebensberichtes, ärztliche Atteste und die Offenlegung aller Finanzen. Bei heterosexuellen Paaren hingegen steht automatisch der Ehemann als Vater in der Geburtsurkunde, auch, wenn das Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde oder durch eine außereheliche Beziehung oder Affäre entstanden ist. 

Auch heterosexuelle Paare müssen gewisse Anforderungen erfüllen, um durch die Krankenkasse (und durch einige Bundesländer) beim Kinderwunsch unterstützt zu werden. Zum Beispiel müssen sie meistens verheiratet sein, gewisse Altersgrenzen nicht unter- oder überschreiten, ein medizinisches Problem vorweisen können und das genutzte Erbgut muss ausschließlich von dem Paar stammen. 

Für diesen Artikel habe ich mich bei mehreren großen Krankenkassen nach einem Zuschuss für die Kinderwunschbehandlung bei Frauenpaaren erkundigt. Die AOK Baden-Württemberg ist die einzige, die auch verheiratete Frauenpaare bezuschusst, sofern beide Frauen ein medizinisches Problem haben. Was diese Regelung nicht beachtet, ist, dass nicht jede Frau ein eigenes Kind austragen möchte.

Im Vergleich dazu muss bei einem heterosexuellen Paar nur eine Person ein medizinisches Problem haben. Das bedeutet, Frauenpaare bekommen, bis auf vielleicht ein paar Ausnahmen, keine finanzielle Unterstützung beim Kinderwunsch. 

Diese gesetzlichen Regelungen betreffen mich auf zwei Ebenen: Auf der einen Seite geht das gegen meinen Gerechtigkeitssinn: Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleich sind und auch allen der gleiche Zugang zu (bezahlten) medizinischen Methoden gewährt wird. Niemand sollte bei der Anerkennung von (Stief-)Kindern benachteiligt werden, ganz gleich, welche sexuelle Orientierung vorliegt.

Die Regelung betrifft mich aber auch ganz persönlich: Ich, als lesbische Frau, bekäme keine Kinderwunschbehandlung bezahlt, obwohl ich verheiratet bin, die Altersgrenze nicht unter- oder überschreite und sogar ein medizinisches Problem habe. Ich erfülle alle Anforderungen, nur können wir als Frauenpaar nicht das komplette Erbgut stellen. 

Selbst, wenn ein Frauenpaar über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und alle Anforderungen erfüllt, ist es trotzdem nicht so einfach, eine Kinderwunschpraxis oder Samenbank zu finden, die einen auch behandelt. Viele Ärzt*innen befürchten nach wie vor Unannehmlichkeiten, wenn sie Frauenpaare bei der künstlichen Befruchtung assistieren. Sie sind verunsichert, da nicht alle Bundesländer in ihrer Berufsordnung der Landesärztekammerammen explizit die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben. 

Weltweit gesehen sind andere Länder schon sehr viel weiter bei der Gleichstellung. Zum Beispiel wird die Behandlung in Estland und in einigen Bundesstaaten der USA voll bezahlt. Auch unser Nachbarland Österreich macht bei der Bezuschussung keine Unterscheidung zwischen homo- oder heterosexuellen Paaren. Sofern die austragende Frau ein medizinisches Problem aufweist, bekommt sie bis zu vier Behandlungen bezuschusst. 

„Jedes Gesetz ist immer auch ein Statement eines Staates. Es zeigt auf, welchen Werten er sich verpflichtet fühlt.“

Cora Hansen

Was neben der finanziellen Belastung einer Kinderwunschbehandlung und dem aufreibenden Stiefkindsadoptionsverfahren noch schwerer wiegt, ist die Aussagekraft dieser gesetzlichen Diskriminierung. Jedes Gesetz ist immer auch ein Statement eines Staates. Es zeigt auf, welchen Werten er sich verpflichtet fühlt. Deutschland hat als Sozialstaat die Prämisse, Familien zu unterstützen. Deswegen ist er daran interessiert, dass es möglichst viele Kinder gibt und es diesen möglichst gut geht. Aus diesem Grund gibt es die wunderbaren Förderungen wie Elterngeld, Mutterschutz, Kindergeld, Betreuungszuschüsse und eben auch die Bezuschussung (bzw. teilweise 100 % Finanzierung) von Kinderwunschbehandlungen. 

Die Fragen, die diese diskriminierenden Gesetze aufwerfen, sind: Wer entscheidet in unserer Gesellschaft, wer Kinder großziehen darf? Darf eine Gesellschaft bestimmen wer Kinder aufziehen darf? Werden wir durch die unfaire Verteilung von finanziellen Mitteln bereits fremdbestimmt? Welche Maßstäbe sollen hier gelten? IQ? Finanzielle Situation? Politische Ausrichtung? Beruf? Schulabschluss? Akademische Ausbildung? 

Meine Frau und ich wussten schon früh in unserer Beziehung, dass wir eine Familie gründen wollten. Das war auch einer der Gründe, warum wir 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingingen. Damals gab es noch keine Ehe für alle sowie keine andere Möglichkeit durch die wir beide als rechtliche Mütter hätten anerkannt werden können. Das bedeutet, dass keine Stiefkindsadoption möglich gewesen wäre.

Was während der Kinderwunschzeit besonders belastend war, waren die unzähligen gutgemeinten „Tipps“ und „Ratschläge“ unseres Umfeldes. Über den Tipp sich zu entspannen, denn dann würde das schon klappen mit dem Kinderwunsch, kann ich inzwischen lachen. Lesbischen Frauen oder allgemein Kinderwunschpatientinnen werden eben nicht allein von Entspannung schwanger, sondern müssen aktiv werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann sehr einsam machen, da es für das direkte Umfeld oft nicht verständlich ist, wie sehr man darunter leidet. Freunde oder Familienmitglieder verhalten sich teilweise (unbewusst) unsensibel und verletzend. Mir war selbst früher nicht klar, dass das Thema „Familienplanung“ ein sehr persönliches und manchmal eben auch sehr belastetes und schmerzhaftes Thema sein kann. Heute würde ich nicht wieder jemanden einfach so fragen, wie es denn mit eigenen Kindern aussieht. Wunschkinder lassen zu häufig auf sich warten.

Endlich Mama: der Weg für Cora und ihre Frau zum Elternglück war hart – auf eine Kinderwunschbehandlung durch die Krankenkasse hätten sie als lesbisches Paar nicht zurückgreifen können. (Foto: privat)

Meine Frau und ich wurden mit der Unterstützung eines Freundes Eltern. Es war uns sehr wichtig, dass wir den Spender/Vater persönlich kennen und mögen und dass unser Kind mit ihm eine freundschaftliche Beziehung haben kann. 

Nach drei Jahren und zwei Fehlgeburten wurden wir 2018 Eltern eines Sohnes. Der Weg war lang und mühsam, aber wir sind sehr glücklich, denn wir wissen auch, dass nicht jeder Kinderwunschweg am Ende erfolgreich ist. Und wir wissen, dass es für uns als lesbisches Paar kaum eine andere Option gegeben hätte. Denn in Deutschland hört im Jahr 2020 Gleichberechtigung beim Kinderwunsch auf.“

Über die Autorin:

Ich heiße Cora Hansen, habe einen Master im Mentalen Coaching, bin zusammen mit meiner Frau Eltern eines Kleinkindes und biete unter dem Label „Frau Courage“ Coaching-Angebote für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen an. Wenn ihr Fragen oder Anmerkungen zu dem Artikel habt, dann freue ich mich über eure Nachricht an meinen Instagram Account „fraucourage“.

Bitte hört auf „Coronavirus“ zu sagen! Ein Leidensbericht von Frau Corona

Früher – also vor Dezember 2019 – waren Reaktionen auf meinen Nachnamen folgende: „Schöner Name, wo kommt der denn her?“, „Corona? Das ist doch die Krone, oder?“ oder „Ach, so wie das Bier?“. Sehr viel öfter gab es auch gar keine Reaktion, eher eine zur Kenntnisnahme oder ich musste ihn buchstabieren, weil mich viele Menschen mit „K“ statt mit „C“ schreiben wollten. Jetzt, neun Monate später, im August 2020, wo ich diesen Artikel verfasse, sieht die Lage komplett anders aus. Jetzt sind die Reaktionen komplett negativ. Von vermeintlichen Späßen der Arbeitskolleg*innen, zu der meistgestellten Frage „Da dürfen/darfst Sie/du sich/dir sicher gerade einige dumme Sprüche anhören, oder?“, bis hin zu „Heißt du wirklich ‚Corona‘?“ und noch vieles mehr. Auf letztgenannte würde ich nur allzu gerne antworten „Nein, ich fands nur super cool so zu heißen wie ein Virus, der eine weltweite Pandemie ausgelöst hat, woran schon sehr viele Menschen verstorben sind, worüber sich alle lustig machen, den alle total bescheiden finden, weswegen wir alle Masken tragen müssen, unsere Liebsten nicht sehen können, das Reisen eingeschränkt ist, das öffentliche Leben teilweise lahmgelegt ist, die Wirtschaft in einer Krise steckt und weshalb ich mir nun tausend dumme Sprüche anhören darf. Total super! Das solltest du auch unbedingt mal probieren.“ Lässt man die Ironie beiseite, dann ist das Ganze tatsächlich alles andere als lustig und belastet vor allem psychisch mal mehr und mal weniger. Zumindest geht es mir so… 
Aber fangen wir nochmal an: Warum heißt der Virus eigentlich „Coronavirus“? Coronaviren gibt es nämlich schon seit Jahrzehnten, denn auch MERS und SARS sind Coronaviren. Die Wissenschaftler*innen gaben dieser Virenart den Namen „Corona“, weil dieser unter dem Mikroskop so aussieht wie eine Krone. „Corona“ heißt im Lateinischen nämlich „Die Krone“ und auch auf Italienisch oder Spanisch bedeutet es übersetzt „Krone“. Auf Grund seiner Bedeutung und dem schönen Klang, gaben die Wissenschaftler*innen diesem Virus seinen Namen. Es ist spannend zu beobachten, wie die Medien das Wort „Corona“ einfach so, ganz schnell etabliert haben und es nicht reflektiert und nicht hinterfragt von der Bevölkerung übernommen wurde. Das hat für mich persönlich, einen Teil meiner Familie und sicherlich auch noch für andere Menschen auf der Welt, die diesen Namen als Vor- oder Nachnamen tragen, schwerwiegende Folgen. Gerade in der heutigen Zeit, wo wir alle so viel hinterfragen, Gendern und vor allem auf die korrekte Sprache so viel wert legen, bin ich von diesem Geschehen einfach nur enttäuscht. Zumeist sind es nämlich vor allem die deutschsprachigen Medien, die das Wort „Corona“ dauerhaft und für alles nutzen. Anstatt Covid/Covid-19 zu sagen, wie eben bei MERS oder SARS auch die Kürzel in Nutzung sind. In Italien oder Spanien, wird der Name alleine gar nicht und wenn, dann nur als „Coronavirus“ genutzt, denn durch seine eigentliche Bedeutung wäre alles andere irreführend. 
Ich würde mir wünschen, dass wir bei Covid/Covid-19 bleiben, denn es ist absolut nicht schön, seinen eigenen Namen nur noch in negativen Zusammenhängen zu hören oder zu lesen. Sprache schafft Wirklichkeit! Deshalb ist es uns vor allem im Miteinander ein großes Anliegen niemanden zu beleidigen, (unwissend) zu verletzen oder auszugrenzen – was auch die aktuellen Diskussionen im rassistischen Kontext deutlich machen. Diesen Diskussionen und der Wichtigkeit, wie wir Sprache nutzen, schließe ich mich an. Ich fühle mich aktuell von den Medien ausgeschlossen, der Gesellschaft verletzt und insbesondere von meinen Arbeitskolleg*innen (daran arbeite ich aktuell immer noch) nicht ernst genommen und dadurch insgesamt – von den Menschen um mich herum (unwissentlich) – diskriminiert! Ich kann meinen Namen nicht mehr lesen oder hören. Es belastet mich einfach zu sehr. Was in Urlauben ein witziger Fakt war – „Ach, schau mal, dass hübsche Café dort drüben trägt deinen Namen!“ – ist jetzt mit Plakaten wie „Teilt Stories, nicht Corona!“ zu einem Albtraum geworden und schlägt mir nun schon seit Monaten auf den Magen. Egal in welchem Kontext, ob beruflich – im sozialen Bereich – oder privat mit Freunden oder der Familie, immer muss ich erst darauf hinweisen, den Virus „Covid/Covid-19“ zu nennen oder korrigieren, damit es hinterfragt wird. Nur sehr wenig Menschen fragen danach, wie es mir damit geht, aber alle sind sie froh, dass es nicht der eigene Name ist, der dafür verwendet wurde. So schön die Intention der Wissenschaftler*innen hinter der Namensgebung auch war, so schlimm ist die Nutzung der Medien und der Gesellschaft (hier in Deutschland) des Namens jetzt. Ich mag meinen Namen immer noch und finde ihn gerade im Zusammenspiel mit meinem Vornamen sehr schön. Deshalb ist meine Bitte an euch: Achtet auf eure Wortwahl, denn ihr wisst nie, wann jemand den Namen trägt, den ihr nur allzu selbstverständlich benutzt. Nutzt das Kürzel Covid/Covid-19, denn wirklich niemand möchte morgens aufwachen und seinen eigenen Namen für eine Pandemie lesen. Vielen Dank.

Miss Corona