An Europas Grenzen werden Menschen illegal und gewaltsam abgeschoben: An der kroatisch-bosnischen Grenze schlagen maskierte Uniformierte auf schutzsuchende Menschen ein und vertreiben sie in den Grenzfluss Korana. Recherchen von Spiegel (Öffnet in neuem Fenster) und Tagesschau (Öffnet in neuem Fenster) enthüllen, dass die Schläger zur kroatischen Polizeibehörde gehören und systematische Pushbacks (illegale Zurückdrängung von Schutzsuchenden) durchführen.
Grenzbeamte an der kroatisch-bosnischen Grenze prügeln mit Schlagstöcken auf Schutzsuchende ein und handeln dabei auf dienstliche Anweisung (Öffnet in neuem Fenster) des kroatischen Innenministeriums. Die Angelegenheit sorgte für großes Aufsehen in Zagreb, aber auch bei der EU-Kommission. Schließlich flossen zwischen 2014 und heute rund 177 Millionen Euro für „Migrationsmanagement“ aus Brüssel nach Zagreb. Polizei-Insider berichten, dass Vorgesetzte seither öfter davor warnen würden, sich bei der Durchführung der illegalen und gewaltsamen Pushbacks filmen zu lassen. Die illegale Abschiebung solle fortgeführt werden, Berichterstattung aber verhindert werden.
Die EU-Kommission hat Kroatien mehrfach aufgefordert, die Vorwürfe genau zu untersuchen, woraufhin ein Überwachungsmechanismus durch die kroatische Regierung mit weiteren EU-Mitteln (Öffnet in neuem Fenster) eingeführt wurde. Dieser Überwachungsmechanismus ist nicht unabhängig und damit zum Scheitern verurteilt. Er funktioniert nicht, weil der Akteur, welcher für die systematischen Pushbacks mitverantwortlich ist, sich selbst kontrollieren soll.
In Artikel 4 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Verbot der Kollektivausweisung von Ausländern und Staatenlosen enthalten. Unter einer Kollektivausweisungen wird jede Maßnahme verstanden, die Menschen zwingt ein Land zu verlassen. Eine Ausnahme gilt nur nach einer angemessenen und objektiven Prüfung der individuellen Situation des Einzelnen – die Menschen müssen die Möglichkeit bekommen, einen Asylantrag…